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T-Aktionäre: Der Telekom wird der Prozess gemacht

T-Aktionäre verlangen Schadenersatz von 80 Millionen Euro. An diesem Montag beginnt in Frankfurt das Musterverfahren.

An diesem Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der mit Spannung erwartete Musterprozess um den Börsengang der Deutschen Telekom. Rund 16 000 Aktionäre verlangen von dem früheren Staatskonzern Schadenersatz in Höhe von 80 Millionen Euro. Sie fühlen sich getäuscht, weil die Telekom ihrer Meinung nach in den Prospekten zu den Börsengängen 1999 und 2000 falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Um den Mammutprozess zu bewältigen, hat das OLG zwei Klagen stellvertretend als Musterfälle ausgewählt (siehe Kasten). Dabei geht es zunächst um den Börsenprospekt aus dem Jahr 2000, das Musterverfahren für die Aktienplatzierung aus dem Jahr zuvor ist noch nicht terminiert.

Die Klageflut ist gewaltig: Seit dem Frühjahr 2001 wurden der Telekom 2770 Klagen von über 17 000 Aktionären zugestellt, meist Kleinaktionäre, die sich um ihre angelegten Ersparnisse gebracht sehen. Knapp 1000 Anleger haben sich seitdem zurückgezogen oder sind gestorben. Die noch verbliebenen Kläger verlangen von der Telekom Schadenersatz. Sie hatten im Jahr 2000 einen Ausgabepreis von 66,50 Euro bezahlt, am Freitag notierte die T-Aktie bei 11,18 Euro. Die Anleger wollen die Differenz ersetzt bekommen. Allein der vom Gericht ausgewählte Musterkläger hat nach Angaben seines Anwalts Andreas Tilp rund 1,2 Millionen Euro verloren.

In dem Mammutprozess geht es um insgesamt 187 Punkte, in denen der Telekom vorgehalten wird, im Börsenprospekt vom 27. Mai 2000 unrichtige Angaben gemacht zu haben, unter anderem zur Übernahme der US-Gesellschaft Voicestream, zur Bewertung der Immobilien oder zu den UMTS-Lizenzen. Die Kläger argumentieren, dass die Telekom den Kauf von Voicestream im Frühjahr 2000 hätte erwähnen müssen, zumal mit 34 Milliarden Euro nach Ansicht von Experten viel zu viel gezahlt wurde. Bei den Immobilien geht es um eine überhöhte Bewertung von mindestens einer Milliarde Euro. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte im Sommer 2005 zwar ein Ermittlungsverfahren gegen die Telekom eingestellt, allerdings nur gegen Zahlung einer Geldauflage von fünf Millionen Euro. Ein hinreichender Tatverdacht wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug sei aber gegeben, sagten die Ermittler damals. Die Telekom hatte dagegen stets beteuert, dass im Börsenprospekt alle Fakten richtig dargestellt seien.

Doch jetzt scheinen die Unternehmensjuristen einen Kurswechsel vollzogen zu haben. In einem vor dem OLG eingereichten neuen Schriftsatz heißt es, die Telekom-Aktien aus dem Jahr 2000 seien keine „Volksaktien“, sondern hochspekulative „New-Economy“-Aktien. Bei solchen „New-Economy“-Aktien spielten die Buchwerte der Immobilien keine entscheidende Rolle. „Für Millionen von T-Aktionären, die auch für den dritten Börsengang des ehemaligen Staatsunternehmens mit einer monatelangen, massiven Werbekampagne zur angeblich mündelsicheren Volksaktie Telekom geködert wurden, ist der Vortrag des Konzerns zum Prozessbeginn ein Schlag ins Gesicht“, kritisierte Rechtsanwalt Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte. Die Kanzlei, die als einzige beide Musterkläger vertritt, reagierte ihrerseits mit einem Schriftsatz, in dem sie sich gegen den Versuch wehrt, „die damaligen T-Aktionäre als Spekulanten zu brandmarken“. Bis zu einer Entscheidung dürften jedoch noch drei bis vier Jahre vergehen. „Es sei denn, es kommt vorher zu einem Vergleich“, sagt Andreas Tilp. (dpa/hej)

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