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Tabakwerbeverbot: Berlin beugt sich der EU

Die Bundesregierung hat sich dem Druck der EU gebeugt und einen Gesetzentwurf für das Verbot von Tabakwerbung vorgelegt: Demnach sollen Tabakerzeugnisse nicht mehr in Zeitungen, Zeitschriften, im Hörfunk oder im Internet beworben werden dürfen.

Berlin/Brüsel - Der Entwurf sieht nach Angaben des Bundestags vom Mittwoch auch vor, Sponsoring bei Fernseh-Veranstaltungen sowie das kostenlose Verteilen von Zigaretten zu verbieten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Weil die Frist dafür aber bereits am 31. Juli 2005 abgelaufen war, beschloss die EU-Kommission am Mittwoch eine Klage gegen Deutschland.

Der Bund hatte im September 2003 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die EU-Richtlinie erhoben. Das Argument lautete: Die Regelung sei überzogen und unnötig, zudem sei die EU nicht zuständig. Der Generalanwalt am EuGH hatte in seinem Rechtsgutachten Mitte Juni allerdings die deutschen Argumente weitgehend verworfen, was eine Niederlage Deutschlands in dem Verfahren wahrscheinlich macht. In Erwartung dieses Verfahrensausgangs will die Regierung die Richtlinie jetzt doch möglichst bald umsetzen. So sollen Strafzahlungen verhindert werden.

Der Bundesrat lehnt die Vorlage der Bundesregierung ab. Nach seinem Willen soll das Gesetz erst in Kraft treten, wenn der EuGH ein endgültiges Urteil gefällt hat, um nicht die Erfolgsaussichten für die deutsche Klage zu schmälern.

Europäischer Gerichtshof wird trotzdem angerufen

Mit der Anrufung des EuGH wegen der bisher nicht erfolgten Umsetzung der Richtlinie in Deutschland folgte die Kommission ihrer bei der Tabakwerbung bislang strikt verfolgten Linie. So war die Bundesregierung zunächst im Oktober vergangenen Jahres und dann erneut im Februar in der Sache von Brüssel abgemahnt worden. Bei dieser Richtlinie handele es sich um ein Kernstück der EU-Gesetzgebung für den Schutz von Kindern und Heranwachsenden, begründete Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy den Vorstoß der Behörde. Notfalls ziehe die Kommission deswegen auch ihrerseits vor Gericht.

Luxemburg zog inzwischen seine Vorbehalte gegen das Werbeverbot zurück. Wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie hatte die Kommission im April auch Tschechien, Italien, Ungarn und Spanien abgemahnt. Über den nächsten Schritt gegen diese Länder will die Behörde im Juli entscheiden. (tso/AFP)

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