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Zu ähnlich? Ein iPad (links) und ein Samsung-Tablet.

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Update

Tablet-Computer: Apple schlägt Samsung vor Gericht

Das Gerät sei nur eine billige Kopie: Das Düsseldorfer Landgericht folgt der Argumentation von Apple. Samsung bleibt der Verkauf für den iPad-Herausforderer untersagt.

Apple bleibt Sieger. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Freitag seine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten Samsung. Die Koreaner dürfen demnach ihr Galaxy Tab 10.1 in Deutschland weder einführen noch ausführen oder verkaufen. Das ist schmerzlich, weil das wichtige Weihnachtsquartal bevorsteht. Apple hatte geklagt, dass das Gerät von Samsung dem beliebten iPad zum Verwechseln ähnlich sieht. Bei dem Streit ging es also nicht einmal um Patente, sondern lediglich um ein europaweit geschütztes Geschmacksmuster.

Apple hatte sich im Jahr 2004 Design- Elemente eines Tablet-Computers für Europa bei der zuständigen Behörde im spanischen Alicante schützen lassen. Das Gericht musste nun prüfen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht – und kam zu der Überzeugung: Ja, das tut es. Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann begründete die Entscheidung mit einem „übereinstimmenden Gesamteindruck“ zwischen den Apple- und den Samsung-Produkten. Als Beispiel nannte die Richterin eine „minimalistisch moderne Gestaltung“ mit glatten Flächen, abgerundeten Ecken und schmalem Gehäuserand. Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Allerdings: Ein Gericht in den Niederlanden hat den gleichen Streit kürzlich genau anders entschieden.

Apple streitet über das Design nicht nur mit Samsung, sondern hat auch ein Verfahren gegen Motorola und die Firma Jay-tech aus Mönchengladbach laufen. Der Streit zwischen Apple und Samsung wiederum, bei dem es auch um Patente geht, zieht sich inzwischen über den ganzen Globus: Es seien 19 Verfahren vor zwölf Gerichten in neun Ländern auf vier Kontinenten anhängig, hat der Patentrechtsexperte Florian Müller ermittelt.

Es wird deshalb so erbittert gestritten, weil der Markt boomt: Die Marktforschungsfirma Gartner geht davon aus, dass in diesem Jahr weltweit 63 bis 64 Millionen Tablet-Computer verkauft werden – eine neue Geräteklasse, die es praktisch vor dem Erscheinen des ersten iPads im vergangenen Jahr nicht gab. 46 Millionen Geräte, so erwartet Gartner, werde Apple verkaufen. Firmen, die Googles Betriebssystem Android nutzen, schätzt Gartner auf zehn Millionen Geräte.

„Wir betrachten Samsung als den wichtigsten Wettbewerber von Apple im Markt“, sagt Gartner-Analystin Carolina Milanesi. Natürlich sei die Gerichtsentscheidung ein schwerer Schlag für das Unternehmen. „Deutschland ist ein großer Markt für Samsung“, sagt Milanesi. Solange das Verkaufsverbot jedoch auf Deutschland beschränkt bleibe, erwartet sie keinen großen Einfluss auf die Gesamtentwicklung des Konzerns. „Samsung ist in der Lage, sehr schnell mit einem neuen Produkte am Markt zu sein.“ Milanesi geht daher davon aus, dass bald ein modifiziertes Galaxy Tab kommt, immerhin müsse ja nur äußerlich etwas geändert werden. Allerdings: Samsung musste auf der Ifa auch sein Galaxy Tab 7.7 aus der Ausstellung nehmen. Unklar ist jedoch, ob dies wegen desselben oder eines weiteren Verfahrens geschah.

„So ein Marktstart wird global orchestriert, wenn es dabei zu operativen Störungen kommt, dann ist das von enormem Nachteil“, sagt Niko Steinkrauß, Partner der Strategieberatung Oliver Wyman. Insgesamt erwartet er allerdings keine gravierenden negativen Auswirkungen. „Der Wettbewerb entwickelt sich sehr dynamisch. Ich sehe das Urteil für den Gesamtmarkt nicht als entscheidend.“

Samsung nicht. Man sei enttäuscht, teilte das Unternehmen mit, und werde alle juristischen Mittel ausschöpfen. Patentrechtsexperte Müller geht davon aus, dass Samsung vor dem Oberlandesgericht versuchen wird, gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen. Dann dürfte das Galaxy Tab 10.1 so lange verkauft werden, bis in der Hauptsache entschieden ist. „Das kann ein Jahr dauern – und der Rechtsstreit kann theoretisch bis vor den Europäischen Gerichtshof gelangen“, sagt Müller. Übrigens: Andere Firmen sind nicht an das Verkaufsverbot gebunden. Händler können die Geräte anderswo in Europa erwerben und sie dann legal in Deutschland verkaufen.

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