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Arbeitsministerin Nahles will die Tarifeinheit gesetzlich regeln, um einzelnen Spartengewerkschaften das Geschäft zu erschweren.

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Tarifeinheit: Regierung legt letzte Hand an

Arbeitsministerin Andrea Nahles will in den nächsten Tagen einen Gesetzentwurf vorlegen. Der Streit dreht sich aber noch immer um Einschränkungen des Streikrechts.

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände warten gespannt auf den Gesetzentwurf zur Regelung der Tarifeinheit (ein Betrieb, ein Tarifvertrag). Die zuständige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte in der vergangenen Woche die Vorlage eines Entwurfs „in Kürze“ angekündigt. Doch auf den letzten Metern ringen die Sozialpartner – Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften – noch immer um einzelne Punkte und Formulierungen. Das Vorhaben ist extrem umstritten, da die Regierung nach dem Mehrheitsprinzip der stärksten Gewerkschaft (und deren Tarifvertrag) in einem Betrieb Vorrang geben will vor kleineren Gewerkschaften. Die sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Doch auch innerhalb des DGB ist die mit dem Mehrheitsprinzip verbundene Einschränkung des Streikrechts der kleineren Gewerkschaften umstritten. Vor allem der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske drängt auf eine andere Lösung.

Die Mehrheitsgewerkschaft soll bestimmen

Immerhin haben die Arbeitgeber inzwischen offenbar akzeptiert, dass im Gesetzentwurf nicht explizit von der Einschränkung des Streikrechts die Rede ist. In einem Eckpunktepapier der Koalition aus dem Juni ist noch ausdrücklich die Rede von der „Erstreckung der Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft auf die Minderheitsgewerkschaft“. Nun wird nur das Mehrheitsprinzip festgeschrieben und damit implizit das Streikrecht der kleineren Gewerkschaften eingeschränkt. Jörg Hofmann, zweiter Vorsitzender der IG Metall, hatte bereits Ende Juni im Tagesspiegel von einer „grundgesetzschonenden Regelung“ gesprochen, wenn im Gesetz nur der Satz stünde: „Es gilt der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft.“

Ob das am Ende tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht besteht, bleibt fraglich und umstritten. Die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, auf die sich Gewerkschaften wie Marburger Bund, Cockpit und GDL in ihrem Widerstand gegen das geplante Gesetz berufen, wird jedenfalls berührt. Die ganze Problematik war entstanden, als vor mehr als vier Jahren das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifpluralität den Vorrang gab vor der Tarifeinheit. Die breitere Öffentlichkeit nahm Kenntnis von dem sperrigen Thema durch die Arbeitskämpfe so genannter Berufs- oder Spartengewerkschaften wie die der Lokführer und Piloten. Die Arbeitgeber drängen seit Jahren auf eine gesetzliche Regelung, um Arbeitskämpfe zu erschweren. Klaus Bepler, ehemals BAG-Richter, sprach sich auf dem gerade begonnenen Juristentag in Hannover gegen ein entsprechendes Gesetz aus; derzeit gebe es keinen Handlungsbedarf.

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