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Wirtschaft: Tarifgemeinschaft der Länder

Die Tarifgemeinschaft der Länder (siehe Bericht auf Seite 15) ist der Arbeitgeberverband der Bundesländer. Die TdL regelt die Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter der Länder, indem sie mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Tarifverträge abschließt.

Die Tarifgemeinschaft der Länder (siehe Bericht auf Seite 15) ist der Arbeitgeberverband der Bundesländer. Die TdL regelt die Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter der Länder, indem sie mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Tarifverträge abschließt. Die wichtigsten Verträge sind der BundesAngestelltentarifvertrag (BAT) und die Manteltarifvertäge für Arbeiter und Auszubildende. In diesen sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie etwa Arbeitszeit, die Krankenbezüge, Urlaubszeit und Kündigungsfristen geregelt. Bei den Ländern sind rund eine Million Arbeitnehmer beschäftigt. Hessen will zum 31. März 2004 aus der TdL austreten, um mehr eigenen Tarifspielraum zu bekommen. den

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