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Tarifverhandlungen: Gebäudereiniger bekommen mehr Geld

Die Tarifparteien der Reinigungsbranche haben sich auf eine Lohnerhöhung geeinigt. Die Gewerkschaft setzte den bereits begonnenen Streik aus.

Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger einigten sich am Donnerstag in Frankfurt auf Tariferhöhungen zwischen 4,9 Prozent im Westen und 6,3 Prozent im Osten bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Die Erhöhungen kommen in zwei Stufen jeweils zum Jahresbeginn, wie beide Seiten mitteilten. Zuvor gibt es drei Nullmonate, für die der alte Tarif wieder in Kraft gesetzt wurde.

Mit dem Abschluss erhöht sich der unterste Tariflohn auf 8,55 Euro im Westen und 7 Euro im Osten. Die Tarifpartner forderten nach ihrem nächtlichen Verhandlungsmarathon die Bundesregierung auf, diese Beträge umgehend als Mindestlohn für die Branche mit 860.000 Beschäftigten allgemeinverbindlich zu erklären. Der in der vergangenen Woche begonnene Streik wurde zum Freitag von der IG BAU ausgesetzt. Die Gewerkschaft hatte mehr als 6000 Arbeitnehmer in bundesweit mehr als 1000 Objekten streiken lassen, zudem gab es auch eine Mobilisierung im Internet, beispielsweise dem sozialen Netzwerk Facebook, in dem die Gebäudereiniger eine Gruppe mit zahlreichen Unterstützern gegründet hatten. Der Streik sei auf eine  große Welle der Solidarisierung gestoßen, so die IG BAU. Die Gewerkschaftsmitglieder werden noch in einer Urabstimmung zu dem Verhandlungsergebnis befragt.

Beide Seiten betonten die Bedeutung des Mindestlohns im größten Handwerk Deutschlands. "Es gibt zu viele schwarze Schafe im Markt, die eine Situation ohne Mindestlohn schamlos ausnutzen würden", sagte der IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel. "Wir wollen einen Wettbewerb über die Qualität unserer Arbeit und nicht über die niedrigsten Löhne. Wir wollen zudem zeigen, dass wir gute Arbeitgeber sind", sagte Stephan Schwarz vom Vorstand des Bundesinnungsverbandes. Dies sei insbesondere wegen der weiteren Liberalisierung des EU-Arbeitsmarktes notwendig.

Wiesehügel sagte, dass er nicht mit Problemen bei der Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums rechne. Er habe aus der Union deutliche Signale, dass die bereits bestehenden tariflichen Mindestlöhne nach dem alten Verfahren aus der Zeit der Großen Koalition behandelt würden. Eine Zustimmung des gesamten Kabinetts inklusive der FDP-Minister wäre deshalb nicht notwendig. Auch die Arbeitgeber sprachen sich für eine schnelle Umsetzung des neuen Mindestlohns aus.

Nach Wiesehügels Einschätzung wird die neue Mindestlohnverordnung wohl erst im Januar oder Februar kommen. Unabhängig davon tritt die erste Tariferhöhung zum 1. Januar in Kraft. Sie beträgt im Westen 3,1 Prozent und im Osten 3,8 Prozent. Ab 2011 gehen die Beträge noch einmal um 1,8 Prozent im Westen und 2,5 Prozent im Osten hoch. Der Vertrag kann zum Jahresende 2011 gekündigt werden. Ebenfalls enthalten ist ein Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters

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