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Wirtschaft: TARIFVERTRAG

Ziel der Vereinbarung ist es, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen. Dazu werden die Tarifparteien ergänzende Regelungen vereinbaren oder es wird einvernehmlich befristet von tariflichen Standards abgewichen (zum Beispiel Kürzung von Sonderzahlungen, Erhöhung der Arbeitszeit mit und ohne Bezahlung).

Ziel der Vereinbarung ist es, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen. Dazu werden die Tarifparteien ergänzende Regelungen vereinbaren oder es wird einvernehmlich befristet von tariflichen Standards abgewichen (zum Beispiel Kürzung von Sonderzahlungen, Erhöhung der Arbeitszeit mit und ohne Bezahlung).

Länger arbeiten:

Für bis zu 50 Prozent der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung kann die Arbeitszeit durch betriebliche Vereinbarung auf 40 Stunden erhöht werden; die zusätzliche Arbeitszeit wird bezahlt.

Innovation:

Um Innovationsprozesse zu ermöglichen oder einem Fachkräftemangel zu begegnen können die Betriebsparteien den Anteil der Beschäftigten, der bis zu 40 Stunden die Woche arbeitet, für eine bestimmte Zeit erhöhen.

Arbeitskräfte:

Wenn ein Unternehmen Arbeitskräfte einstellen will, diese aber nicht bekommt, dann kann die Arbeitszeit der Mitarbeiter (je nach Betriebsgröße befristet oder unbefristet) auf bis zu 40 Stunden verlängert werden.

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