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Teilzeit: Was Recht ist

Die gesetzlichen Regeln zur Reduzierung von Arbeitszeit erklärt der Berliner Arbeitsrechtler Christoph Abeln.

Darf der Arbeitgeber verweigern, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren?

Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, seine Arbeitszeit zu verringern (Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG). Das Gesetz gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern und für Angestellte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind. Sprechen jedoch betriebliche Gründe dagegen, darf der Arbeitgeber die Reduzierung der Stundenzahl verweigern. Es genügt, wenn es dadurch zu einer gewissen Beeinträchtigung des Betriebes käme, etwa wenn sich die Teilzeit auf den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb auswirkt oder wenn dadurch unverhältnismäßige Kosten verursacht würden.

Darf ein Arbeitnehmer jederzeit von Voll- auf Teilzeit und zurück wechseln? Nein, ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, nachdem er in Teilzeit gegangen ist, wieder auf seine Vollzeitstelle zurückzukehren. Allerdings hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung einer freien Stelle bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen (§ 9 TzBfG). Bei der Rückkehr aus der Elternzeit gilt: War ein Arbeitnehmer vorher teilzeitbeschäftigt, ist auch nur eine Rückkehr in die Teilzeit nach der Elternzeit möglich. sikr

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