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Wirtschaft: Teilzeitgesetz: Nur ein Teilerfolg

Teilzeitarbeit - wer kann dazu schon nein sagen? Das dachte sich auch die Bundesreregierung, und verabschiedete nun ein Gesetz, nach dem jeder Arbeitnehmer bestimmen darf, ob und in welchem Umfang er weniger arbeiten möchte.

Teilzeitarbeit - wer kann dazu schon nein sagen? Das dachte sich auch die Bundesreregierung, und verabschiedete nun ein Gesetz, nach dem jeder Arbeitnehmer bestimmen darf, ob und in welchem Umfang er weniger arbeiten möchte. Der Chef hat das Ansinnen meistenteils hinzunehmen, stehen nicht "betriebliche Gründe" dem entgegen. Eine tolle Sache, möchte man meinen. Und so familienfreundlich. Doch die Regelung hat eine Menge Schwächen - und entpuppt sich als Aktionismus, der die Flexibilität des Arbeitsmarktes weiter beschneidet.

Zweifellos ist Teilzeitarbeit unterstützungswürdig. Selbst das harte Mittel eines Gesetzes erscheint vertretbar. Denn die deutsche Wirtschaft hinkt in puncto Teilzeitquote noch immer anderen Ländern hinterher - nicht einmal jeder Fünfte arbeitet hier zu Lande Teilzeit. Gleichwohl passt die Schärfe des Gesetzes nicht in die Zeit. Die Übervorteilung des Arbeitgebers ist bedenklich - die Ansprüche des Beschäftigten rauben dem Chef einen Teil seiner unternehmerischen Freiheit. Von einer Förderung des partnerschaftlichen Miteinanders im Betrieb, welche Minister Walter Riesters (SPD) beschwor, kann angesichts dieser Regelung nicht die Rede sein. Zudem verhindert das starre, komplizierte deutsche Arbeitsrecht schon jetzt, dass Jobs geschaffen werden. Die vagen, unklaren Formulierungen im Teilzeitgesetz werden dafür sorgen, dass die Arbeitsgerichte nur noch mehr Streitfälle entscheiden müssen. Das schreckt Investoren. Ohnehin bleibt ein Teilzeitgesetz Makulatur, solange genügend Schulen und Kindergärten mit Ganztagsangeboten fehlen.

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