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"Dauert Sehr Lang" - in Deutschland warten Kunden teilweise monatelang auf ihren DSL-Anschluss.

© dpa/ Franziska Grabbert

Telefonmarkt: "Vielleicht reichen die Bußgelder nicht"

Eigentlich darf der Wechsel des Telekommunikationsanbieter nur einen Tag dauern. Doch allzu oft warten Kunden wochen- oder sogar monatelang. Netzagentur-Präsident Jochen Homann kritisiert das - und fragt sich, ob die Sanktionen ausreichen.

Beim Wechsel des Internetanbieters müssen Kunden teils noch immer monatelang warten. Wie akut ist das Problem?
Eine, wie Sie sagen, monatelange Wartezeit, kommt zwar vor, ist aber glücklicherweise der absolute Ausnahmefall. Dennoch zeigen die hohen Beschwerdezahlen, dass nach wie vor dringender Verbesserungsbedarf auf dem Markt besteht. Die Unterbrechung bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters darf grundsätzlich nicht länger als einen Kalendertag dauern. Die Bundesnetzagentur ahndet dies mit der Durchführung von Bußgeldverfahren und auch mit der Verhängung von Bußgeldern. Erst im Februar haben wir wieder ein Bußgeld gegen ein großes deutsches Unternehmen wegen Verstößen beim Anbieterwechsel verhängt. Und auch die Durchführung weiterer Bußgeldverfahren behalten wir uns mit Blick auf die derzeitige Situation beim Anbieterwechsel ausdrücklich vor. Sollte keine nachhaltige Besserung eintreten, muss vielleicht auch noch einmal darüber nachgedacht werden, ob der Bußgeldrahmen ausreichend ist.

Wie viele Beschwerden diesbezüglich erreichen Sie jährlich? Wie ist die Tendenz?
Im vergangenen Jahr sind über 28.000 Anfragen und Beschwerden hierzu eingegangen. Hiervon hat die Bundesnetzagentur rund 5.000 Einzelfälle, in denen es zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist, an die betroffenen Unternehmen eskaliert, um eine kurzfristige Beseitigung dieser Unterbrechung zu erreichen. Vergleicht man diese Zahlen mit dem Jahr 2013, in dem 22.000 Anfragen und Beschwerden eingingen und in 4.500 eine Eskalation eingeleitet wurde, sehen wir eine steigende Tendenz. Dies bestärkt unser Handeln. Denn die Bundesnetzagentur sieht sich ausdrücklich auch als Interessenvertreter der Verbraucher.

Netzagentur-Präsident Jochen Homann
Netzagentur-Präsident Jochen Homann

© picture alliance / dpa / Oliver Berg

Wer über Kabelanbieter surft, muss deutlich kürzer auf Anschluss warten. Welche Rolle spielt bei DSL die so genannte letzte Meile der Telekom?
Die Bundesnetzagentur sieht beim Kundenschutz alle Anbieter gleichermaßen in der Pflicht, unabhängig davon, welcher Infrastruktur sie sich bedienen.

Für die Vectoring-Pläne der Telekom müssten 135.000 Kunden anderer Anbieter einen neuen Anschluss bekommen. Die Konkurrenten sprechen von Wettbewerbsverzerrung. Wie sehen Sie die Lage?

Nach  eigenen Angaben der Telekom  handelt es sich aktuell um 135.000 Kunden.  Allerdings sollen nach Vorstellungen der Telekom Wettbewerber künftig keine Möglichkeit mehr bekommen, die knapp 6 Millionen Kunden in den Nahbereichen selbst mit VDSL zu versorgen. Wettbewerbern würde so in der Tat ein eigener unmittelbarer Zugang zu diesen Endkunden verwehrt. Die Bundesnetzagentur wird  die Vorschläge der Telekom daher sehr ausführlich in einem Beschlusskammerverfahren prüfen. Eine erste mündliche Verhandlung findet hierzu am 13. März statt.

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