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Wirtschaft: Telekom einigt sich mit US-Klägern Vergleich kostet 120 Millionen Dollar

Berlin - Die Deutsche Telekom hat ein Sammelklageverfahren in den USA mit einem Vergleich beendet. Die Vereinbarung umfasse alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht worden seien, teilte die Telekom am späten Freitagabend mit.

Berlin - Die Deutsche Telekom hat ein Sammelklageverfahren in den USA mit einem Vergleich beendet. Die Vereinbarung umfasse alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht worden seien, teilte die Telekom am späten Freitagabend mit. Der Richter müsse der Vereinbarung noch zustimmen.

Sie sieht vor, dass die Telekom 120 Millionen Dollar (92,2 Millionen Euro) an die amerikanischen Kläger zahlt. Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), sieht durch den Vergleich in den USA zwar keine rechtlichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren in Deutschland. „Aber ich erwarte, dass sich der öffentliche Druck auf die Telekom erhöht, dass sie auch hier nachgibt“, sagte Hocker dem Tagesspiegel am Sonntag.

Die Kläger in den USA werfen der Telekom vor, im Prospekt zur dritten Emission von Telekom- Aktien fehlerhafte Angaben zur bevorstehenden Übernahme des Mobilfunkanbieters Voicestream und zum Immobilienvermögen gemacht zu haben. Kurz nach der Emission stürzte die Aktie dramatisch ab, und die Anleger verloren sehr viel Geld. Auch in Deutschland klagen mehr als 15000 Anleger auf Schadenersatz.

„Die Deutsche Telekom ist nach wie vor fest überzeugt, dass die Vorwürfe der Kläger unbegründet sind“, teilte das Unternehmen mit. Die Vereinbarung enthalte die ausdrückliche Feststellung, dass die Telekom weder einen Gesetzesverstoß noch ein Fehlverhalten einräumt. Mit dem Vergleich wolle die Telekom lediglich die Kosten und die Unwägbarkeiten vermeiden, die mit einem Geschworenenprozess in den USA verbunden sein würden. Nach eigenen Angaben geht die Telekom davon aus, dass ihre Versicherung „einen signifikanten Anteil“ an der Vergleichssumme übernehmen wird. Die Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Telekom, da bereits Rückstellungen gebildet worden seien.

Tatsächlich werden die meisten Klagen dieser Art in den USA von den Unternehmen mit einem Vergleich abgeschlossen. Dennoch sieht Hocker von der DSW nun einen moralischen Druck auf der Telekom lasten. „Der Vergleich ist ein Indiz dafür, dass die Immobilien-Bewertung vielleicht doch nicht ganz in Ordnung gewesen ist“, sagte Hocker. Dass es jetzt keinen Prozess in den USA geben wird, könne allerdings auch ein Nachteil für die deutschen Kläger sein. In den USA müssen die Unternehmen den Gerichten weit umfangreicheres Material zur Verfügung stellen als hier zu Lande. „Dieses Material steht jetzt für das Verfahren hier in Deutschland leider nicht zur Verfügung“, sagte Hocker.

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