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Wirtschaft: Telekom muß Internet-Preise für Konkurrenten senken

BONN (/HB). (pos/uso/HB).

BONN (/HB). (pos/uso/HB). Die Internet-Nutzer in Deutschland können mit weiter sinkenden Preisen für Online-Verbindungen rechnen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post entschied am Mittwoch, daß die Deutsche Telekom AG die Preise für den Zugang von Wettbewerbern zu ihrer Internetplattform senken muß. Die Telekom hatte ihrer Online-Tochter T-Online höhere Rabatte eingeräumt als den Konkurrenten. Die Behörde sah dies als Diskriminierung an. Künftig darf der Ex-Monopolist nur noch einheitlich 2,6 Pfennig pro Minute nehmen. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, erläuterte in Bonn, daß die Telekom intern gewährte Rabatte nicht diskriminierungsfrei an Dritte weitergegeben habe.

Die Telekom werde ihr Angebot entsprechend den Vorgaben ändern, erklärte ein Konzernsprecher. Für die Kunden des Telekom-eigenen Dienstes T-Online ändere sich jedoch nichts. Nach Informationen des "Handelsblatts" wird der zweitgrößte deutsche Online-Dienst AOL den erzielten Preisvorteil fast vollständig an seine Kunden weitergeben. Im Gespräch sind eine Senkung der Minutenpreise von derzeit 8 auf bis zu 2,6 Pfg. (zuzüglich einer Grundgebühr) und wahlweise die Einführung eines Pauschaltarifs von 20 DM im Monat.

Zufrieden sind die Telekom-Wettbewerber mit ihrem Teilerfolg jedoch nicht. Denn die Regulierungsbehörde entschied nicht über den Preis der eigentlichen Internet-Nutzung - also des breitbandigen "backbone", das Rückgrat des Internets, auf dem die Daten um die Welt transportiert werden. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) betrachtet es als "gefährliche Fehlentwicklung", daß die Telekom nicht verpflichtet werde, die Abrechnung der Internet-Verbindungen zu übernehmen, die über ihr Netz liefen. Damit stünden kleine Anbieter vor dem Aus, da sich der Aufbau eines eigenen Abrechnungssystems für sie nicht lohne, hieß es.

pos/uso DÜSSELDFORF. Die marktbeherrschende Deutsche Telekom AG, Bonn, muß alle Internet-Provider gleich behandeln. Sie darf insbesondere ihre eigene Tochter T- Online nicht bevorzugen. Dies geht aus einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RTP) vom Dienstag hervor, die verlangt, daß der Ex-Monopolist allen Konkurrenten die Nutzung ihrer Internet-Plattform zum gleichen Preis von knapp 2,6 Pf/Min. anbieten muß. Dieser lag -je nach Verbindungsentfernung und Nutzungsdauer- bislang zwischen 2,5 und maximal 3 Pfg/Min.

Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, erläuterte vor der Presse in Bonn, daß die Telekom intern gewährte Rabatte nicht diskriminierungsfrei an Dritte weitergegeben habe. Die Telekom werde ihr Angebot entsprechend den Vorgaben ändern, erklärte ein Konzernsprecher. Für die Kunden des Telekom-eigenen Dienstes T-Online ändere sich jedoch nichts.

Zufrieden sind die Telekom-Wettbewerber mit dem Teilerfolg jedoch nicht. Denn die Regulierungsbehörde entschied nicht über den Preis der eigentlichen Internet-Nutzung -also des breitbandigen "backbone", das Rückgrat des Internets, auf dem die Daten um die Welt transportiert werden. Provider, die dieses Netz nutzen wollten, konnten bislang ein Gesamtpaket "T-InterConnect OnlineConnect" kaufen. Die Nutzung des Backbones kostet dabei im Schnitt 1Pf/Min (zu den 2,6 Pf./Min. für die Plattform). Wie diese Preisgestaltung in Zukunft aussehen wird, bleibt unklar, der Regulierer erklärte sich hier für nicht zuständig.

Scheurle kritisierte, die Untersuchung habe darunter gelitten, daß die betroffenen Unternehmen keine Kostennachweise vorgelegt hätten. Damit habe die sonst übliche Prüfungsgrundlage gefehlt und man habe sich bei der Frage der Preise für den Backbone mit einem internationalen Preisvergleich beholfen. Dabei sei die RTP zu dem Ergebnis gelangt, daß die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung nicht unzulässig ausnutze.

Für kleine Anbieter, die von der Entscheidung profitieren könnten, droht nun aber ein neues Problem: Nach Ansicht des Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) droht ihnen eine Kostenfalle. Denn die RTP traf keine Entscheidung über die Forderung der Wettbewerber, die Telekom müsse die über sie geführten Internet-Verbindungen auch abrechnen, kritisierte Jürgen Grützner vom VATM. Denn der neue günstige Tarif werde minutengenau berechnet und erfordere ein Abrechnungssystem, das sich für kleine Internet-Betreiber nicht rechne. Dann aber nutze der niedrigere Zugangstarif den Unternehmen wenig. Er widersprach der Ansicht Scheurles, die Regulierungsentscheidung sichere Wachstum und Wettbewerb im Internet-Markt. "Wenn die Regulierungsbehörde die Telekom nicht zur Abrechnung verpflichtet, sind viele Anbieter akut gefährdet."

Dann könnten die preissenkenden Effekte der Regulierungsentscheidung verpuffen. Denn sie betrifft ausschließlich die rund 1000 kleinen Internet-Anbieter in Deutschland, die zum Aufbau ihres Internet-Zugangs auf die Infrastruktur der Deutschen Telekom zurückgreifen. Große Anbieter mit eigenem Backbone wie etwa AOL (über die Bertelsmann/Debis-Tochter Mediaways), UUnet (MCI Worldcom) oder Mannesmannn Arcor unterliegen ohnehin einem anderen Preisschema. Sie zahlen zum Teil sogar höhere Tarife an die Telekom (zwischen 3 und 7,29 Pf./Min), da sie bis zu ihren eigenen Einwahlpunkten eine größere Strecke über das normale Telekom- Netz überbrücken müssen.

Nach Informationen des Handelsblatts plant zumindest AOL dennoch, schon zum August des Jahres, den Verbindungspreis für die Kunden auf rund 3Pf/Min zu senken und einen monatlichen Pauschaltarif für die Nutzung des Dienstes einzuführen. AOL-Sprecher Frank Sarfeld erklärte dazu, man arbeite intensiv an mehreren Preismodellen, kommentiere aber keine Marktspekulationen. AOL ist die Nummer2 hinter T-Online (über drei Millionen Kunden) und hat sich zum Ziel gesetzt, bis Jahresende seine Kundenbasis auf 1,6 Millionen zu verdoppeln.

Für den Kombinationstarif der Telekom-Tochter T-Online, der je 3Pf/Min. für die Telefonverbindung und für die Inhalte beträgt, erklärte sich Regulierer Scheurle ebenfalls nicht zuständig. Wegen angeblicher Quersubventionierung von Betriebskosten und Inhalten von T-Online liegt noch eine Beschwerde in Brüssel vor. AOL bezweifelt, daß 3Pf/Min. für die Nutzung von T-Online kostendeckend sind. Daraus müßten neben dem Internet-Backbone noch Werbung, Personal und Kundendienst finanziert werden.

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