zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Telekom soll Anleger getäuscht haben

Ex-Finanzchef warnte bereits 1999 vor Milliarden-Risiken/Verschärfung der Manager-Haftung geplant

Berlin (vis/toe/HB). Die Deutsche Telekom und das Bundesfinanzministerium sind erneut beschuldigt worden, die Anleger beim dritten Börsengang der Telekom Mitte 2000 über die wahre Lage des Unternehmens getäuscht zu haben. Joachim Kröske, der bis Ende 1999 Finanzchef des Unternehmens war, soll bereits im September 1999 in einem internen Schreiben seine Vorstandskollegen über milliardenschwere Risiken informiert haben, berichtet das ARDFernsehmagazin „Report“. Die Lücke zwischen der Realität des Unternehmens und dem Kurs werde immer größer, schrieb Kröske. Er soll den Vorstand und auch den Aufsichtsrat dabei vor allem auf überteuerte Zukäufe hingewiesen haben. Dabei ging es um den Erwerb der britischen Mobilfunkfirma One-2-One, die die Telekom im August 1999 für rund zehn Milliarden Euro gekauft hatte. Kröske habe nur fünf Milliarden Euro für angemessen gehalten.

Die neuen Vorwürfe gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom fallen in eine Zeit, in der sich immer mehr Manager aus deutschen Chefetagen vor Gericht für ihre Entscheidungen verantworten müssen. So will die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft an diesem Dienstag Details ihre Anklageschrift gegen sechs Beschuldigte in der Mannesmann-Affäre vorlegen. Schwere Untreue und Beihilfe dazu werfen die Ankläger unter anderen dem ehemaligen Mannesmann- Chef Klaus Esser und dem Deutsche-Bank- Chef Josef Ackermann vor.

Auch gegen die Deutsche Telekom, den ehemaligen Finanzchef Kröske und Ex-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer, wird bereits ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen imBörsenprospekt unrichtige Angaben gemacht zu haben. Das Immobilienvermögen sei in der Bilanz zu hoch bewertet gewesen. Bund und Telekom sollen beim dritten Börsengang zu wenig auf die Risiken des Unternehmens hingewiesen haben, um einen höheren Preis für die Aktien zu erzielen. Der Bund hatte im Jahr 2000 bei einem Ausgabekurs von 66 Euro rund 15 Milliarden Euro aus dem Verkauf eines Aktienpaketes eingenommen. Danach ging der Kurs auf Talfahrt. Inzwischen liegt er unter zwölf Euro.

Neu ist nun, dass Kröske bereits im September 1999 auf die Risiken aus dem Kauf von One-2-One hingewiesen haben soll. Das Bundesfinanzministerium, das den Bund als größten Aktionär im Aufsichtsrat der Telekom vertritt, wies am Montag die Vorwürfe zurück, die Warnungen Kröskes nicht beachtet zu haben. „Der Aufsichtsrat wusste davon nichts“, sagte ein Ministeriums-Sprecher. Ein Sprecher der Telekom sagte zu den Anschuldigungen, dass in den Börsenprospekt damals alles eingeflossen sei, was man habe wissen können. Auch Informationen zu Risiken seien umfangreich einbezogen worden.

Künftig müssen Manager bei ihren Aussagen und Entscheidungen noch vorsichtiger sein. An diesem Dienstag will die Bundesregierung ihr Zehn-Punkte-Programm zur Unternehmensintegrität und zum Anlegerschutz vorstellen. Zentraler Punkt: Vorstände und Aufsichtsräte sollen mehr als bisher persönlich für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden. Damit einhergehen soll ein erweitertes Klagerecht für Aktionäre. Manager sollen zudem alle Vergütungen zurückzahlen, die sie auf Basis falscher Bilanzen zu Unrecht erhalten haben. Anfang kommender Woche plant auch EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, schärfere Regeln zur Informationspflicht börsennotierter Unternehmen und zur Managerhaftung vorzulegen. Sowohl die EU als auch die Bundesregierung hoffen so, die Stellung der Anleger gegenüber den Unternehmenschefs zu stärken.

Wer am Ende zahlt

In vielen Fällen lässt sich erst im Nachhinein entscheiden, ob Manager Anleger bewusst belogen oder einfach schlechte Entscheidungen getroffen haben. Ob diese Manager am Ende für den Schaden zahlen müssen, ist offen: Zwar haben die großen Konzerne für ihre Führungskräfte Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, aber sobald strafrechtliche Tatbestände ins Spiel kommen, springen diese Versicherungen nicht mehr für die Schäden ein.

„Insbesondere bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe darf der Arbeitgeber die nicht übernehmen“, sagt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Michael Kliemt. Dann geht es ans persönliche Vermögen. „Da steht schnell die gesamte Existenz auf dem Spiel“, sagt Michael Hendricks, Chef der Beratungsfirma Hendricks& Partner, die Managerhaftpflichtversicherungen betreut. Etliche dieser Versicherungen enthalten Selbstbeteiligungen oder umfangreiche Haftungsausschlüsse. Unternehmen, die zurzeit rote Zahlen schreiben oder als Wackelkandidaten gelten, finden bereits keine Versicherung mehr für ihre Führungskräfte.

Für den Trend ist nicht nur die Wirtschaftskrise verantwortlich, die Unternehmen davon abhält, großzügig über teure Fehler ihrer Manager hinwegzusehen. Viel schwerer wiegen juristische Zwänge. Zum Beispiel sind seit dem so genannten Arag-Urteil des Bundesgerichtshofs vor vier Jahren Aufsichtsräte gezwungen, gegen ihre Vorstände etwaige Schadensersatzansprüche nicht nur anzumelden, sondern auch durchzusetzen. Tun sie es nicht, haften sie selbst.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false