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Streit um Breitbandanschlüsse

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Telekommunikation: Ende der Wartezeit

Kostenpflichtige Dudelschleifen sollen abgeschafft, der Wechsel des Telefonanbieters erleichtert werden. Nach langem Hin und Her will der Bundesrat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschieden.

Teure Servicehotlines und tote Leitungen beim Wechsel des Telefonanbieters sollen in Deutschland schon bald der Vergangenheit angehören. Nach Informationen des Tagesspiegels hat sich der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend auf die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) geeinigt, die den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich verbessern soll. Am Freitag soll der Bundesrat das Gesetz endgültig verabschieden. Bund und Länder hatten bis zuletzt über den netzpolitischen Teil der Novelle gestritten, in dem es um die Breitbandversorgung in Deutschland geht. Wie der Tagesspiegel aus Regierungskreisen erfuhr, sollen die Länder einen Teil der Erlöse bekommen, die der Bund vor zwei Jahren bei der Versteigerung von Rundfunkfrequenzen eingenommen hat. Zudem soll sichergestellt werden, dass die staatliche KfW-Bankengruppe den Ausbau der Breitbandnetze weiterhin mit Fördergeldern unterstützt. Im Gegenzug verzichten die Länder auf ihre Forderung, dass der Ausbau der Breitbandnetze flächendeckend in die Hand der Telekom gelegt werden soll. "Das hätte den Steuerzahler bis zu 90 Milliarden Euro gekostet und bis zu 10.000 Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Telekommunikationsunternehmen gekostet", sagte die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Claudia Bögel, dem Tagesspiegel.

Der Streit um das Breitbandnetz hatte auch die verbraucherfreundlichen Regelungen blockiert, die ebenfalls in der Novelle enthalten sind. Die TKG-Novelle sieht vor, dass Kunden für die Zeit, in der sie in der Warteschleife von Service-Hotlines stecken, künftig nicht mehr bezahlen müssen. Um den Anbietern die Umstellung zu erleichtern, sollen diese jedoch eine einjährige Übergangsfrist bekommen. Zudem soll es strengere Auflagen für den Wechsel des Telefonanbieters geben. Die Umstellung muss künftig innerhalb eines Werktages erledigt werden, der Kunde muss auf Wunsch seine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen können.

Kampf den Abzocker-Hotlines.
Kampf den Abzocker-Hotlines.

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Um Verbrauchern den Ausstieg aus Verträgen zu erleichtern, sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, auch Verträge mit höchstens zwölfmonatiger Laufzeit anzubieten. „Ich bin sehr froh, dass die vielen Verbesserungen für die Verbraucher nun endlich in Kraft treten können. Mit der kostenfreien Warteschleife und der Preisansagepflicht beim Call-by-Call setzen wir der Abzocke ein Ende". sagte der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert, dem Tagesspiegel.

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