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Telekommunikation: Neue Grenzen für die Telekom

Der Deutschen Telekom werden auf europäischer und nationaler Ebene Schranken gesetzt. Der Europäische Gerichtshof erklärte am Donnerstag die in Deutschland seit Februar 2007 geltende Änderung des Gesetzes zum Investitionsschutz in der Telekommunikationsbranche für rechtswidrig.

Berlin -  Das Gesetz verschaffe der Deutschen Telekom Vorteile beim Ausbau des schnellen Glasfasernetzes VDSL. Auch wenn der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung nicht zwingen kann, wird diese die Gesetzänderung nun wohl zurücknehmen. In der Praxis würde dies indes kaum Auswirkungen haben. Die Telekom hat sich mittlerweile mit den Konkurrenten Vodafone und United Internet auf einen Mietpreis für die VDSL-Leitung geeinigt. Beim weiteren Ausbau des VDSL-Netzes kooperiert der Konzern bereits mit seinen Wettbewerbern.

Die EU-Kommission wertet den Richterspruch trotzdem als Erfolg. „Das Urteil stärkt den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt“, erklärte Kommissionssprecher Martin Selmayr. Sollte Deutschland jedoch nicht auf das Urteil reagieren, kann die EU-Kommission erneut Klage erheben. Am Ende eines zweiten Prozesses drohen Deutschland Buß- oder Zwangsgelder in Millionenhöhe.

Auf nationaler Ebene hat das Bundeskartellamt die Deutsche Telekom ins Visier genommen. Die Behörde ermittelt wegen des Verdachts des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung. Der Telekom wird vorgeworfen, ein wichtiges DSL-Vorleistungsprodukt unter den tatsächlichen Kosten anzubieten, um sich gegenüber Konkurrenten wie Vodafone und Telefonica Vorteile bei ihren Großkunden zu verschaffen.

Das Bundeskartellamt fragt nun in der Branche Preise und andere Marktdaten ab. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kann das Kartellamt ein Bußgeld gegen die Telekom verhängen. Ein Konzernsprecher wies die Beschuldigungen zurück. Der Wettbewerb sei durch die Preisgestaltung der Telekom nicht beeinträchtigt. frt

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