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Wirtschaft: Telekommunikation: Wann beherrscht man einen Markt?

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die Deutsche Telekom als ehemaliges Monopolunternehmen so lange der Aufssicht der Regulierungsbehörde unterliegt, wie sie eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Eine marktbeherrschende Stellung wird unter anderem dann vermutet, wenn ein Unternehmen einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat.

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die Deutsche Telekom als ehemaliges Monopolunternehmen so lange der Aufssicht der Regulierungsbehörde unterliegt, wie sie eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Eine marktbeherrschende Stellung wird unter anderem dann vermutet, wenn ein Unternehmen einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. So steht es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwacht das Kartellamt. Es schreitet ein, wenn ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Es kann also erst dann eingreifen, wenn Schaden entstanden ist. Der Telekommunikationsmarkt nimmt daher eine Sonderstellung ein. Hier soll die Regulierungsbehörde aktiv eingreifen, um Wettbewerb überhaupt erst entstehen zu lassen. Sie kann der Telekom vorschreiben, welche Preise sie für Leistungen verlangen kann - allerdings nur so lange, wie die Telekom auch tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung hat. Ist dies nicht mehr gegeben, lässt sich der Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Telekom nicht mehr länger rechtfertigen. Hier stellt sich nun die Frage, welcher Markt betrachtet werden muss und ob es tatsächlich Teilmärkte gibt, die unabhängig existieren. So unterliegt zum Beispiel der Mobilfunkmarkt nicht der Regulierung durch die Behörde. Auch wenn die Telekom hier ebenso wie Vodafone D2 einen Marktanteil von mehr als 33 Prozent hat, ist dieser Bereich so wettbewerbsintensiv, dass hier nicht von einer marktbeherrschenden Stellung eines oder beider Unternehmen ausgegangen wird. Seit 1998 ist aber auch in anderen Bereichen reger Wettbewerb entstanden: im Bereich der Ferngespräche und bei Auslandsverbindungen. "Grundsätzlich gilt, dass je enger Märkte abgegrenzt werden, diese desto eher beherrscht werden", so lautet eine der Thesen, die die Regulierungsbehörde jetzt vorgelegt hat.

vis

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