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Kampf den Abzocker-Hotlines.

© dpa

Telekommunikationsrecht: Teure Warteschleifen beim Telefonieren verboten

Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat am Freitag die Novelle des Telekommunikationsrechts beschlossen. Der Verbraucherschutz für Telefonkunden soll sich erheblich verbessern.

Berlin - Kostenpflichtige Dudelschleifen sollen abgeschafft, der Wechsel des Telefonanbieters leichter werden. Nach monatelangem Hin und Her hat der Bundesrat am Freitag einstimmig die Novelle des Telekommunikationsrechts beschlossen. Das Gesetz soll jetzt „zeitnah“ in Kraft treten, hieß es im Bundeswirtschaftsministerium. „Mit dem neuen Gesetz haben wir erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher erreicht“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Doch auf diese haben die Verbraucher länger warten müssen als erwartet. Der Bundestag hatte die Novelle bereits im Oktober verabschiedet, doch der Bundesrat spielte nicht mit. Die Länder waren zwar bereit, den Verbraucherschutz zu verbessern, wollten aber den netzpolitischen Teil der Novelle, der sich mit dem Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland beschäftigt, nicht mittragen.

Erst am Mittwochabend hatte der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden. Der bringt den Ländern vor allem Geld. Wie der Tagesspiegel aus Regierungskreisen erfuhr, sollen die Länder einen Teil der Erlöse bekommen, die der Bund vor zwei Jahren bei der Versteigerung von Rundfunkfrequenzen eingenommen hat. Zudem soll sichergestellt werden, dass die staatliche KfW-Bankengruppe den Ausbau der Breitbandnetze weiterhin mit Fördergeldern unterstützt. Im Gegenzug verzichten die Länder auf ihre Forderung, den Ausbau der Breitbandnetze flächendeckend in die Hand der Telekom zu legen. „Das hätte den Steuerzahler bis zu 90 Milliarden Euro gekostet und bis zu 10.000 Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Telekommunikationsunternehmen gekostet“, sagte die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Claudia Bögel.

Statt das Netz mit Steuergeldern auszubauen, sollen künftig Firmen und Privatleute entscheiden, ob sie an das schnelle Internet angeschlossen werden und dafür dann auch bezahlen. Gegenden, in denen die Nachfrage gering ist, sollen über Funk versorgt werden. „Ich bin sehr froh, dass die vielen Verbesserungen für die Verbraucher nun endlich in Kraft treten können. Mit der kostenfreien Warteschleife und der Preisansagepflicht beim Call-by-Call setzen wir der Abzocke ein Ende“, sagte der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert.

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