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Das Dach wird zur Baustelle

© dpa

Teure Modernisierung: Regierung will Mieter vor Kostensteigerung schützen

Wohnungsbesitzer sollen die Kosten einer Modernisierung nicht mehr unbegrenzt weitergeben dürfen. Auch Bauherren will der Bund besser absichern

Es sind Fälle wie diese, die man im Bundesjustizministerium künftig verhindern will. 540 Euro zahlt Peter G. derzeit für seine Wohnung im Prenzlauer Berg. Nun will der Eigentümer ran: Dreifach verglaste Fenster, eine Dämmung der Fassade, Aufzüge, neue Balkone und weitere Extras will er einbauen. Das hat seinen Preis. Auf über 1510 Euro soll die Monatsmiete dadurch steigen. Sanierung als Instrument, die Mieter zu vertreiben?

Für die meisten Mieter rechnet es sich nicht, wenn der Vermieter Haus und Wohnung fit fürs Energiesparen macht. Dämmplatten an der Fassade und im Keller oder bessere Fenster helfen zwar, Heizkosten zu sparen. Doch weil der Vermieter die Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen darf, machen die meisten Mieter unterm Strich ein schlechtes Geschäft. Elf Prozent der Investitionen für die energetische Sanierung dürfen Vermieter derzeit auf die Mieter umlegen – zeitlich unbegrenzt, ein Leben lang. So viel Geld kann man über die Heizkosten nicht sparen. Kein Wunder, dass die meisten Mieter nicht erfreut sind, wenn sie die Modernisierungsankündigung in ihrem Briefkasten finden.

„Die Mieten steigen“, ärgert sich auch Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherministerium. „Und es gibt sicher Fälle, in denen die energetische Sanierung als Instrument der Verdrängung eingesetzt wird.“ Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Vermieter künftig nur noch maximal zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter abwälzen können sollen und – wichtiger noch – nur so lange, bis die Investitionen abbezahlt sind. Das Ministerium will dieses Projekt in der zweiten Jahreshälfte angehen.

Auch an eine andere Dauerbaustelle wagt sich Billen heran, den Verbraucherschutz im Bauvertragsrecht. Hier will der Staatssekretär vor allem eine bessere Absicherung der Bauherren erreichen, falls das Bauunternehmen pleitegeht. Bisher kann die Pleite der Baufirma auch den Häuslebauer in den Ruin treiben – wenn nämlich das Geld, das dieser der Baufirma gegeben hat, verloren ist und kein weiteres Kapital vorhanden ist, eine neue Firma zu beschäftigen oder den Kredit, der auf dem Haus liegt, zu bedienen.

Keine Einschränkung für die Mietpreisbremse in Berlin

Während sowohl das Bauvertragsrecht als auch die Reform der Sanierungsvorschriften noch Zukunftsmusik sind, ist ein Herzensanliegen von Justizminister Heiko Maas (SPD) bereits auf den Weg gebracht – die Mietpreisbremse. In Gegenden, in denen Wohnungen knapp sind, soll die Miete bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen dürfen. So sieht es Maas’ Entwurf vor. „Es geht um Lebensqualität“, sagt Billen. Mieter sollen nicht aus ihrem angestammten Kiez vertrieben werden. Um jedoch den Neubau von Wohnungen nicht abzuwürgen, sollen neue Objekte und umfassend sanierte Wohnungen nicht unter die Mietpreisbremse fallen.

Welche Regionen das betrifft, sollen nach Verabschiedung des Gesetzes die Länder per Verordnung bestimmen. Berlin hat sich bereits entschieden: „Im gesamten Land Berlin herrscht ein angespannter Wohnungsmarkt“, sagte Daniela Augenstein, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Tagesspiegel. „Die Mietpreisbremse führen wir daher für alle Bezirke ein.“ Doch bis es so weit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Das parlamentarische Verfahren zieht sich hin. „Etwa Mitte nächsten Jahres wird die Mietpreisbremse in der Praxis auch tatsächlich anwendbar sein“, schätzt Billen.

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