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Teurer Ersatz. Ein Zahnimplantat kann schnell einige tausend Euro kosten.

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Teurer Zahnersatz: Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Ein Zahnarztbesuch kann schnell teuer werden. Wann sich eine Zusatzversicherung auszahlt und worauf Patienten achten sollten.

Von Carla Neuhaus

Millionen haben Angst vorm Zahnarzt. Zur Panik vorm Bohrer kommt bei vielen die Furcht vor der Rechnung. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten, die beim Zahnarztbesuch entstehen.

WAS DIE KASSE ZAHLT

Die Kasse kommt nur für die Leistungen auf, die aus ihrer Sicht „ausreichend und zweckmäßig“ sind. Wer zum Beispiel ein Loch im Backenzahn hat, bekommt nur die Kosten für eine Amalgamfüllung ersetzt. Für eine höherwertige Kunststofffüllung müssen Verbraucher draufzahlen. Richtig teuer wird es, wenn der Arzt einen Zahn teilweise oder komplett ersetzen muss. Beim Zahnersatz zahlt die Kasse selbst für die sogenannte Regelversorgung nur einen Teil der Rechnung. An einer Standard-Krone, die laut Stiftung Warentest rund 260 Euro kostet, beteiligt sich die Kasse mit 175 Euro. Wer dagegen Wert darauf legt, dass die Krone mit Keramik überzogen wird, zahlt dazu. Eine solche vollverblendete Metall-Keramik-Krone kostet 540 Euro – und auch für sie zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur 175 Euro.

Das Problem: Die teurere Lösung ist meist schöner und schont die Zähne. So zahlt die Krankenkasse bei einer Zahnlücke nur den Zuschuss für eine Brücke. Die Alternative ist ein Implantat, das jedoch 3300 Euro kostet, wovon die Krankenkasse 416 Euro übernimmt. So eine hohe Eigenbeteiligung können sich viele schlichtweg nicht leisten. Manche haben nicht einmal das Geld für die Zuzahlung zur Regelversorgung. Jeder achte Deutsche läuft deshalb mit einer Zahnlücke herum, hat eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergeben.

DIE ZUSATZVERSICHERUNG

Um die Kosten aufzufangen, raten Verbraucherschützer deshalb dazu, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen – und zwar solange die Zähne gesund sind. „Wenn der Zahnarzt feststellt, dass etwas gemacht werden muss, ist es zu spät“, sagt Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest. Denn die Versicherung zahlt nicht, wenn man die Zahnprobleme bereits bei Vertragsabschluss hatte. Und das zu verheimlichen, ist kaum möglich. „Die Patienten müssen den Zahnarzt gegenüber der Versicherung von seiner Schweigepflicht entbinden“, sagt Steckkönig.

Spätestens wenn der Patient der Versicherung eine hohe Rechnung präsentiert, wird der Sachbearbeiter beim Arzt nachfragen. Stellt sich dann heraus, dass der Patient die Zahnprobleme schon vor Abschluss der Versicherung hatte, wird das Unternehmen die Zahlung verweigern. Hinzu kommt, dass die Versicherung nicht sofort nach Abschluss des Vertrags zahlt. „Die meisten Verträge sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor“, sagt Steckkönig. Erst nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Versicherung überhaupt einen Teil der Kosten. Die volle Leistung bekommen Versicherte sogar erst, wenn sie drei bis fünf Jahre eingezahlt haben.

Dafür werden Verbraucher belohnt, wenn sie fünf bis zehn Jahre in Folge regelmäßig zur Kontrolluntersuchung gehen. Sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch die Zusatzversicherung zahlen dann mehr. Das Fatale: Wer einmal seinen Termin verpasst, verliert den Bonus und muss von vorne anfangen.

Eingriff. Muss der Zahnarzt ran, zahlt die Kasse meist nur die Standardlösungen.
Eingriff. Muss der Zahnarzt ran, zahlt die Kasse meist nur die Standardlösungen.

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DIE AUSWAHL

Wählen können Patienten zwischen zwei Arten von Zusatzversicherungen. Es gibt Tarife nach Art der Lebensversicherung und nach Art der Schadenversicherung. Der Unterschied liegt in der Berechnung der Beiträge. Die meisten Verträge sind nach Art einer Schadenversicherung konstruiert. Dabei steigt der Beitrag stufenweise mit dem Alter an. Bei einem Vertrag nach Vorbild der Lebensversicherung fallen die Beiträge von Anfang höher aus. Dafür bildet der Versicherer für den Patienten eine Altersrückstellung: Er legt also einen Teil des Geldes für später zurück, wenn an den Zähnen mehr gemacht werden muss. Das klingt sinnvoll, hat aber den Nachteil, dass es den Verbraucher an seinen Versicherer bindet. Entscheidet er sich, den Anbieter zu wechseln, verliert er die Altersrückstellung.

Die Stiftung Warentest hat 189 Tarife untersucht – 55 davon bewertet sie als „sehr gut“. Mit den besten Tarifen könnten Verbraucher auch die Kosten für teuren Zahnersatz zu 80 bis 95 Prozent decken. Die umfangreichste Leistung für Zahnersatz bekommen Patienten laut Stiftung Warentest bei der Deutschen Familienversicherung (DFV) mit dem Tarif „Zahn Exklusiv“. Kein anderer Anbieter zahlt zum Beispiel so viel Geld für ein Implantat. Dafür ist der Tarif allerdings nicht der günstigste: Wer Mitte 40 ist, zahlt 42 Euro im Monat. Bis Mitte 70 steigt der Beitrag auf 61 Euro. Günstiger, aber immer noch „sehr gut“ ist laut Stiftung Warentest der Tarif „Z 90“ der Versicherungsgruppe Inter. Für den zahlt ein Kunde mit Mitte 40 nur 13 Euro im Monat, mit Mitte 70 dann 26 Euro.

Noch mehr Geld lässt sich sparen, wenn Verbraucher nur die Regelversorgung absichern. Dann bekommen sie aber zum Beispiel auch nur die Standardkrone bezahlt. Einen solchen Tarif gibt es bereits für sieben Euro im Monat. Experten raten von dieser Sparversion allerdings ab. „Kaum ein Zahnarzt behandelt rein nach der Regelversorgung“, sagt Versicherungsexperte Hans Waizmann. Grundsätzlich versuche der Zahnarzt, einen Zahn auch dann noch zu retten, wenn die gesetzliche Krankenkasse diesen als „nicht erhaltungswürdig“ einstuft und deshalb für die Behandlung nicht zahlt. Das ist etwa der Fall, wenn der Arzt zum zweiten Mal eine Wurzelbehandlung am selben Zahn vornimmt. Hat der Versicherte dann mit der Zusatzversicherung nur die Regelversorgung abgedeckt, muss er die Mehrkosten selbst tragen.

DER TARIFWECHSEL

Wer schon eine Zahnzusatzversicherung hat, sollte überprüfen, welche Leistungen sie abdeckt. Je nachdem, wie der Vertrag ausgestaltet ist, kann es Sinn machen, zu wechseln. Allerdings lassen sich die meisten Verträge erst nach zwei Jahren kündigen – und das auch nur zu den vereinbarten Fristen. „Es macht Sinn, beim eigenen Anbieter zu schauen, ob er mittlerweile einen Tarif mit besserer Leistung anbietet“, sagt Steckkönig. Denn wer bei seinem Versicherer bleibt und nur den Tarif wechselt, muss für die bereits versicherte Leistung keine Wartezeiten in Kauf nehmen. Wechselt man dagegen zu einem anderen Anbieter, behandelt der einen so, als habe man bislang gar keine Zusatzversicherung gehabt. Gerade wenn in nächster Zeit eine Zahnbehandlung ansteht, kann es sich daher rechnen, bei der einmal gewählten Versicherung zu bleiben – auch wenn die teurer ist als andere.

DIE ZUSATZLEISTUNGEN

Entscheidend für die Wahl eines Tarifs sollte laut Stiftung Warentest sein, wie viel die Versicherung für Zahnersatz zahlt. Denn der ist besonders teuer. Darüber hinaus bieten viele Anbieter allerdings weitere Zusatzleistungen an. Vor Vertragsabschluss sollte man daher klären, was man davon brauchen könnte. Viele Versicherungen übernehmen zum Beispiel auch einen Teil der Rechnung bei einer Parodontose- oder Wurzelbehandlung und leisten einen Zuschuss für höherwertige Zahnfüllungen. „Bei den Toptarifen bekommen Verbraucher zusätzlich noch einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung“, sagt Waizmann.

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