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TIPPS: So retten Sie Ihre Ansprüche

FRISTNoch ist nicht klar, wie die Politik die Urteile umsetzen will. Dennoch sollten all diejenigen, die Ausbildungskosten haben, jetzt ihre Steuererklärungen machen.

FRIST

Noch ist nicht klar, wie die Politik die Urteile umsetzen will. Dennoch sollten all diejenigen, die Ausbildungskosten haben, jetzt ihre Steuererklärungen machen. Damit gehen sie auf Nummer sicher. Verluste können bis zu vier Jahre rückwirkend festgestellt werden.

Das heißt: Ausbildungskosten für das Jahr 2007 müssen bis Ende dieses Jahres geltend gemacht werden. Für jedes Jahr ist eine eigene Steuererklärung

nötig.

FORMULAR

Der Aufwand hält sich in Grenzen. Man muss den Einkommensteuer-Mantelbogen ausfüllen (Kästchen „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ankreuzen) und in der „Anlage N“ die Werbungskosten eintragen. Die Finanzämter stellen dann für jedes Jahr eine Verlustbescheinigung aus, die man später – im Berufsleben – der Steuererklärung beifügt.

KOSTEN

„Absetzen kann man alles, was für die Ausbildung nötig ist“, sagt der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro: Studiengebühren, die Zinsen für Studienkredite, Fachliteratur, Computer, Schulkosten (Physio-, Ergotherapie), Fahrkosten zur Uni oder zur Ausbildungsstätte (Entfernungspauschale: 30 Cent pro Kilometer). Ordentlich Steuern sparen können diejenigen, die einen Zweithaushalt am Uni- oder Ausbildungsort unterhalten müssen. „Die Kosten für die Unibude können voll von der Steuer abgesetzt werden“, sagt Wawro. Auch Auslandsaufenthalte und Reisekosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie für die Ausbildung notwendig sind. Allerdings muss das Finanzamt die Ausgaben nur anerkennen, wenn die Ausbildung mit dem späteren Beruf zusammenhängt. Wer Medizin studiert und später im Krankenhaus arbeitet, hat keine Probleme. Wer statt in der Klinik nach dem Studium in der Kneipe arbeitet, geht dagegen leer aus. hej

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