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Wirtschaft: TKG

Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 1996 (siehe Bericht auf dieser Seite) soll den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen fördern. Früher gab es auf diesem Markt historisch bedingt nur einen Anbieter: die Deutsche Telekom.

Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 1996 (siehe Bericht auf dieser Seite) soll den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen fördern. Früher gab es auf diesem Markt historisch bedingt nur einen Anbieter: die Deutsche Telekom. Nach der Marktöffnung im Jahr 1998 beherrscht sie auch weiterhin das Geschehen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch andere Anbieter eine Chance bekommen. So wird die Deutsche Telekom zum Beispiel gezwungen, ihre Leitungen auch ihren Mitbewerbern zu öffnen, damit diese eigene Angebote für Kunden machen können. Die Preise für ihre Leistungen muss sich die Telekom zuvor von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigen lassen. Fünf Jahre nach der Liberalisierung des Marktes soll das Gesetz nun novelliert werden. ueb

LEXIKON

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