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Wirtschaft: Transparenz setzt sich durch

Corporate-Governance-Kodex stößt auf breite Zustimmung /Managergehälter-Gesetz vor der Wahl

Berlin - Die deutsche Regierungskommission für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) erwartet eine weitreichende gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Managergehältern. Nach den Vorstellungen der Kommission, sollten börsennotierte Unternehmen in dem von der Regierung geplanten Gesetz nicht nur Jahresgehälter und Aktienoptionen, sondern auch Sachleistungen und Versorgungsansprüche ihrer Vorstände sowie Vereinbarungen über mögliche spätere Abfindungszahlungen veröffentlichen.

Der Kommissions-Vorsitzende Gerhard Cromme zeigte sich am Freitag auf der jährlichen Corporate-Governance-Konferenz in Berlin zuversichtlich, dass das Gesetz entsprechende Vorschriften enthält. „Es sieht so aus, als bestehe kein großer Nachbesserungsbedarf“, sagte der ehemalige Chef und heutige Aufsichtsratsvorsitzende von Thyssen-Krupp. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es noch vor möglichen Neuwahlen im Herbst ein entsprechendes Gesetz geben wird.

Der Entwurf hat den Bundestag bereits in erster Lesung passiert und solle „nach Möglichkeit noch im Sommer“ verabschiedet werden, sagte Hansjörg Geiger, Staatssekretär im Justizministerium, am Donnerstagabend zum Auftakt der Konferenz. „Der Wind steht gut“, sagte Geiger. Nach dpa-Informationen einigten sich die rot-grüne Koalition und die Union am Freitag endgültig auf ein Gesetz.

Die im Corporate-Governance-Kodex vorgeschlagene freiwillige Veröffentlichung von Vorstandsbezügen wird nur in 20 der 30 Dax-Konzerne praktiziert. Konzerne wie BASF, Daimler-Chrysler oder BMW lehnen sie ab. Die Bundesregierung sah sich deshalb – früher als erwartet – zu einer gesetzlichen Regelung gezwungen.

Cromme bezeichnete den Corporate-Governance- Kodex, der seit Februar 2002 in Kraft ist, dennoch als Erfolg. Der Kodex ist freiwillig und verpflichtet Unternehmen nur, ein Mal pro Jahr zu erklären, welche der Empfehlungen sie anerkennen. Nahezu alle Punkte würden inzwischen von den börsennotierten Unternehmen akzeptiert, sagte Cromme. Der Kodex, der 82 Empfehlungen und 19 Anregungen umfasst, wurde zuletzt durch Verhaltensregeln erweitert, die die Arbeit von Aufsichtsräten betrifft. So sollte der Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat „nicht die Regel“ sein. Sei ein Wechsel sinnvoll, sagte Cromme, weil das Know-how ehemaliger Entscheidungsträger gefragt sei. „Aber jeder Automatismus wäre hier fehl am Platz.“ Es sei im Prinzip „kein Malus“, dass Ex-Vorstände in das Aufsichtsgremium wechselten, sagte Hilmar Kopper, Aufsichtsratschef bei Daimler-Chrysler und ehemaliger Deutsche-Bank-Chef. „Der Unabhängigkeit der Aufsichtsräte sollten wir aber mehr Aufmerksamkeit schenken.“

Der erweiterte Kodex schreibt vor, dass deutschen Aufsichtsräten „eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder“ angehören. Was „angemessen“ ist, liegt im Ermessen der Aufsichtsgremien selbst. Diese weit gefasste Regelung schließt aus, dass zum Beispiel in familiengeführten Gesellschaften mit einem Mehrheitsaktionär die Interessen der Eigentümer gewahrt bleiben.

Einen „eindeutigen Nachholbedarf“ sieht Gerhard Cromme bei der Transparenz von Investmentfonds – insbesondere bei Hedge-Fonds. „Wenn von den Unternehmen Offenheit verlangt wird, muss man sie auch von den Fonds erwarten“, sagte Cromme. Es gelte, „Waffengleichheit“ herzustellen. Staatssekretär Geiger sagte, der Gesetzgeber müsse hier gegen Missbräuche vorgehen.

Einen einheitlichen Verhaltenskodex für die gesamte europäische Wirtschaft lehnte Cromme ab. Er verwies auf die unterschiedlichen Rechtssysteme und Unternehmenskulturen der EU-Mitgliedsländer. Europa brauche „einheitliche Prinzipien, aber keine einheitlichen Gesetze“.

Der Corporate-Governance-Kodex soll vorerst nicht erweitert werden. „Die hohe Akzeptanz sollten wir nicht dadurch gefährden, dass wir den Kodex ständig ändern“, sagte Cromme.

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