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Wirtschaft: Treuhandanstalt war über Geldströme informiert, behauptet Ex-Treuhand-Vorstand Klaus Peter Wild

Die Treuhandanstalt war nach Zeugenaussagen über die Verwendung der Ost-Beihilfen durch den Vulkan-Vorstand informiert und hatte keine Bedenken gegen die Übernahme der Subventionen in das zentrale Cash-Management des Konzerns. Diese Aussage machte am Montag vor dem Bremer Landgericht der damals zuständige Treuhandanstalt-Vorstand Klaus Peter Wild als erster Zeuge in dem Verfahren gegen Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann und drei weitere Mitangeklagte.

Die Treuhandanstalt war nach Zeugenaussagen über die Verwendung der Ost-Beihilfen durch den Vulkan-Vorstand informiert und hatte keine Bedenken gegen die Übernahme der Subventionen in das zentrale Cash-Management des Konzerns. Diese Aussage machte am Montag vor dem Bremer Landgericht der damals zuständige Treuhandanstalt-Vorstand Klaus Peter Wild als erster Zeuge in dem Verfahren gegen Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann und drei weitere Mitangeklagte. Den ehemaligen Vulkan-Managern wird von der Staatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen, weil sie 850 Millionen Mark an Ost-Beihilfen im Westen eingesetzt haben sollen.

Nach Darstellung Wilds ist der Vulkan-Vorstand durchaus berechtigt gewesen, das Geld kurzfristig im Geldkreislauf des Konzerns einzusetzen. Voraussetzung sei lediglich gewesen, dass die Beihilfen bei Bedarf für die Ost-Werften in kürzester Zeit zur Verfügung gestanden hätten. Die Treuhand habe im Dezember 1993 Hinweise auf ein "Ausleihen" von Mitteln an die Konzernmutter im Westen erhalten. Der Vulkan habe sich jedoch nach einer Warnung auf die Einrichtung eines Sperrkontos für eine jederzeit mögliche Rückzahlung im Falle einer Anforderung eingelassen. Den Informationspflichten gegenüber der Treuhand sei der Konzern stets nachgekommen. Konzernchef Hennemann bezeichnete Wild als "Lichtblick" während der Privatisierungsversuche. Der Werftenverbund mit seinen rund 50 000 Beschäftigten habe sich als nicht "handlebar" erwiesen. Für eine Sanierung sei keine Zeit vorhanden gewesen.

Überraschung löste am sechsten Verhandlungstag die Erklärung des Staatsanwalts aus, er habe ein weiteres Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Ins Visier der Ermittler ist danach der ehemalige Anwalt der Treuhandanstalt, Michael Schütte, geraten, der an den Privatisierungsverträgen mitgearbeitet hat. Nähere Angaben machte der Staatsanwalt nicht. Schütte ist als nächster Zeuge für Montag kommender Woche geladen.

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