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Die EU will, dass die klassische Glühbirne am 1. September 2012 vom Markt verschwindet. Handel und Industrie versuchen das Verbot zu umgehen.

© dpa

Trickreich: Handel unterläuft Glühbirnen-Verbot

Die Hersteller nutzen eine Lücke in der Verordnung. Die EU mahnt Kontrollen an, doch die Bundesländer sind überfordert.

Das ab 1. September EU-weit geltende Verbot, konventionelle Glühlampen in den Handel zu bringen, läuft ins Leere. Lampenhersteller und Einzelhändler nutzen derzeit eine Ausnahme in der entsprechenden EU-Verordnung, mit der sie auch über den Stichtag hinaus im großen Stil Glühlampen mit hoher Wattleistung verkaufen können.

Dabei handelt es sich um modifizierte „stoßfeste Speziallampen“, die offiziell nur für den Einsatz an Orten vorgesehen sind, wo Energiesparlampen nicht genutzt werden können – etwa auf Baustellen, in Bergwerken oder Saunen. Allerdings sind viele dieser Lampen uneingeschränkt im Haushalt einsetzbar. Zugleich sind sie teurer und noch weniger effizient als die seit Jahren schrittweise aus dem Handel verbannten Glühlampen.

Nach Tagesspiegel-Recherchen liegen diese Speziallampen in einigen Baumärkten neben anderen Leuchten in denselben Regalen. Das betrachtet die EU-Kommission als Verstoß gegen ihre Verordnung 244/2009. Um derartige Lampen legal zu verkaufen, müssten Hersteller sichtbar auf die Packung schreiben, dass diese Birnen nicht für Haushaltslampen bestimmt sind. „Zudem müssen sie in den Geschäften in einer gesonderten Abteilung oder einem Regal ausgelegt werden, so dass Kunden diese als solche erkennen können“, sagte Marlene Holzner, Sprecherin von EU-Energiekommissar Günther Oettinger, dem Tagesspiegel. „Es wäre nicht akzeptabel, diese Lampen in dem gleichen Regal mit LED oder Energiesparlampen für Normalhaushalte zu platzieren“. Die Kommission fordere nun die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer auf, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen, sagte sie. Kunden hätten aber keine Konsequenzen zu fürchten.

In den Ländern, wo die Überwachung der EU-Ökodesign-Richtlinie sehr unterschiedlich geregelt ist, ist man nur teilweise auf das Glühlampenverbot vorbereitet – obwohl die Richtlinie schon seit drei Jahren gilt. „Wir gehen davon aus, dass die Versuche, das Verbot zu umgehen, nach dem 1. September zunehmen werden“, bestätigte Robert Rath vom Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi). Seine Behörde habe sieben Stellen für Mitarbeiter, die die Richtlinie überwachen sollen, „eingeplant“, sagte er. Brandenburgs Wirtschaftsministerium teilte dem Tagesspiegel mit, man brauche dafür zehn Mitarbeiter, habe aber noch keine. In Baden-Württemberg verwies ein Sprecher der Regierung auf die bestehenden Stellen der Marktüberwachung. Und auch in Nordrhein-Westfalen hieß es, es gebe derzeit noch kein spezielles Marktüberwachungsprogramm.

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