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Gegner wie Attac kämpfen seit Jahren erbittert gegen das Freihandelsabkommen TTIP.

© dpa

TTIP und Investorenschutz: SPD will Unternehmensmacht begrenzen

Der Investorenschutz ist einer der größten Streitpunkte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA. Die SPD will die umstrittenen Rechte von Unternehmen nun eindampfen.

Die deutschen und europäischen Sozialdemokraten wollen in den transatlantischen Freihandelsabkommen den Investorenschutz begrenzen. In einem Papier, über das am Wochenende auf einer Konferenz sozialdemokratischer Partei- und Regierungschefs in Madrid diskutiert wurde, werden "neue Grundsätze für ein modernisiertes Investitionsschutzsystem" gefordert.

Missbrauch soll demnach ein Riegel vorgeschoben werden. Das noch nicht ratifizierte Abkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) solle entsprechend geändert werden. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann äußerte sich optimistisch, dass dies noch möglich ist. "Ich bin (...) zuversichtlich, dass wir bei den Investor-Staat-Schiedsverfahren Fortschritte erzielen werden."

Die Schiedsgerichtsverfahren (ISDS), bei denen Streitfälle zwischen Firmen sowie Unternehmen und Staaten außergerichtlich geklärt werden, sind einer der größten Streitpunkte in den angestrebten Abkommen mit Kanada und den USA (TTIP).

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SPD und Wirtschaft diskutieren über Freihandel

Die SPD-Linken haben Wirtschaftsminister und Parteichef Sigmar Gabriel kritisiert, weil dieser im November betonte, dass dieses Thema aus dem Ceta-Abkommen nicht mehr gestrichen werden könne. Gabriel hat aber selbst Bedenken und fordert die Suche nach Alternativen.

Am Montag diskutieren sowohl die SPD als auch Spitzenverbände der Wirtschaft auf Konferenzen in Berlin über das Thema Freihandel. Investoren sollen nach Auffassung der EU-Sozialdemokraten nicht damit rechnen können, dass allein aus Rücksicht auf Gewinnerwartungen Gesetzesänderungen unterbleiben. Die Schiedsgerichtsbarkeit im Ceta-Abkommen wird von den Sozialdemokraten zwar grundsätzlich akzeptiert. Allerdings ist von einem neuen "Schiedsmechanismus" die Rede, etwa in Form eines Handels- und Investitionsgerichts.

Gegen Entscheidungen sollte Berufung möglich sein. "Wir drängen darauf, dass Vertragsstaaten weiterhin das umfassende Recht haben, die Schutzstandards eines Abkommens auszulegen, auch nachdem dieses in Kraft getreten ist", heißt es in dem Papier weiter. Ausländische Investoren dürften innerhalb der EU nicht besser als inländische behandelt werden.

Oppermann: Sachliche Debatte ist wichtig

Oppermann sagte: "Wir wollen nicht, dass der demokratische Gesetzgeber durch Schiedsgerichtsverfahren in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt wird." Deshalb dürften staatliche Maßnahmen, die Unternehmen nicht diskriminierten, nicht vor privaten Schiedsgerichten entschieden werden.

Das Ceta-Abkommen gehe bereits in die richtige Richtung. "Der Text sieht vor, dass das 'right to regulate' zur Verfolgung legitimer Ziele wie Gesundheitsschutz, Umweltschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Förderung und dem Schutz kultureller Diversität nicht beeinträchtigt werden darf", erklärte Opperman.

Mit Blick auf Kritik an Ceta und TTIP mahnte der Fraktionschef eine sachlichere Debatte an. "Wichtig ist mir, dass wir keine öffentliche Panikmache betreiben", betonte er. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte jüngst versprochen, dass Umwelt- und Verbrauchschutzstandards durch TTIP nicht angetastet würden. Oppermann ließ an seiner prinzipiellen Unterstützung für transatlantische Freihandelsabkommen keine Zweifel. Er kündigte an, dass seine Partei ihre Position im Sommer entscheiden werde, wenn alle Verhandlungsergebnisse vorliegen. (Reuters)

Andreas Rinke, Gernot Heller

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