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Wirtschaft: Über Kreuz mit der Verfassung

An dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Bahn-Privatisierung gibt es wachsende Kritik. Die Mehrheit der Juristen, die der Bundestags-Verkehrsausschuss Ende Mai dazu anhören will, zweifelt daran, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

An dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Bahn-Privatisierung gibt es wachsende Kritik. Die Mehrheit der Juristen, die der Bundestags-Verkehrsausschuss Ende Mai dazu anhören will, zweifelt daran, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „So wie das Gesetz bisher gemacht ist, ist es verfassungsrechtlich höchst bedenklich ", sagte der Hamburger Rechtswissenschaftler Michael Fehling dem Tagesspiegel am Sonntag. Das Modell Tiefensees sei vom Prinzip her zwar nicht grundsätzlich rechtlich unmöglich, mit dem aktuellen Entwurf habe der Bund aber zu wenig Einflussmöglichkeiten auf das Netz. Das Verkehrsministerium strebt an, beim Börsengang der Bahn das Schienennetz im juristischen Eigentum des Bundes zu behalten. Wirtschaftlich soll es aber bei dem Konzern bilanziert werden. Hintergrund: Die Verfassung schreibt vor, dass der Bund die Kontrolle über die Schienen nicht aus der Hand geben darf. „Der Bund muss auch faktisch die großen Linien vorgeben können“, rügt Robert Uerpmann-Wittzack von der Universität Regensburg. Eine rein formale Eigentumsposition wäre eine „ leere Hülse , die den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt“. Ähnlich äußerte sich der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes: „Ich sehe den Entwurf sehr skeptisch.“

Als klarer Befürworter der Regelung Tiefensees unter den geladenen Juristen gilt bislang nur der Rostocker Jurist Hubertus Gersdorf, der bereits ein Gutachten für das Verkehrsministerium zum Gesetzentwurf verfasst hat. „Der Bund hätte mit dem Gesetz die gleichen Kontrollrechte wie im heutigen Konstrukt“, findet er. Also gebe es für einen Konflikt mit der Verfassung „keinen Anhaltspunkt“. brö/hop

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