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Überblick: Kernpunkte des AEG-Sozialtarifvertrags

Die IG Metall und der Electrolux-Konzern haben sich auf einen Sozialtarifvertrag für die Beschäftigten des AEG-Hausgerätewerks in Nürnberg geeinigt. Er umfasst nach Angaben der Verhandlungspartner folgende Kernpunkte:

- Das Werk wird schrittweise bis Ende 2007 geschlossen

- Die von der Werksschließung betroffenen Mitarbeiter erhalten pro Beschäftigungsjahr eine Abfindung in Höhe von 1,8 Bruttomonatsgehältern

- Sie werden für zwölf Monate in eine Beschäftigungsgesellschaft übernommen

- Für Mitarbeiter ab 53 Jahren gibt es eine Vorruhestandsregelung, bei der der Konzern die Leistungen je nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu 85 Prozent eines Monatseinkommens aufstockt

- Die Berechnung für das Kurzarbeitergeld in der Beschäftigungsgesellschaft und die betriebliche Altersversorgung erfolgt auf der Basis der 35-Stunden-Woche

- Für die vier ausgegliederten Service-Gesellschaften Logistik, Vertrieb, Ersatzteile und Kundendienst soll ein Haustarifvertrag auf Basis des Metalltarifs vereinbart werden, jedoch mit längerer Arbeitszeit von 37 beziehungsweise 38,5 Stunden (statt 35 Stunden)

- Für diese GmbHs wird eine Beschäftigungs- und Standortgarantie bis zum 31. Dezember 2009 vereinbart. Für notwendige Personalanpassungen gilt der für das Hausgerätewerk vereinbarte Sozialtarifvertrag

- Eine Standortgarantie für das AEG-Herde-Werk in Rothenburg ob der Tauber wurde nicht vereinbart. Jedoch soll über eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2009 verhandelt werden.

(tso/dpa)

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