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Wirtschaft: Übernahmen sollen gesetzlich geregelt werden

FRANKFURT (MAIN) (oe).Unternehmens-übernahmen sollen künftig nach gesetzlich festgelegten Regeln ablaufen.

FRANKFURT (MAIN) (oe).Unternehmens-übernahmen sollen künftig nach gesetzlich festgelegten Regeln ablaufen.Das hat zumindest die beim Bundesfinanzminister angesiedelte Börsensachverständigenkommission jetzt der Bundesregierung empfohlen."Es war eine bittere Erkenntnis, daß die freiwillige Selbstverwaltung der deutschen Wirtschaft nicht funktioniert", sagte der Vorsitzende der Kommission, Karl-Hermann Baumann, in Frankfurt (Main).

Den vor dreieinhalb Jahren erarbeiteten freiwilligen Übernahmekodex hätten weniger als die Hälfte aller börsennotierten Gesellschaften bisher anerkannt, selbst von den 30 führenden Industriewerten im Dax hätten vier (BMW, Hoechst, Viag und VW) die Regeln nicht für sich angenommen.Außerdem habe man feststellen müssen, daß 25 Übernahmetransaktionen in dieser Zeit völlig an der Übernahmekommission vorbeigelaufen sind.Von den 59 Fällen, mit denen sich die Kommission beschäftigt hat, seien bis auf vier jedoch alle Übernahmen entsprechend dem Kodex abgewickelt worden.Im Interesse des internationalen Standings des deutschen Kapitalmarktes müsse man jetzt ein Gesetz bekommen, das den berechtigten Interessen der Anleger gerecht werde, allgemeingültige Voraussetzungen für alle Beteiligten schaffe und den Anforderungen der Praxis gerecht werde, sagte Baumann.

In diesem Gesetz sollten nach Vorstellung der Kommission vor allem die Voraussetzungen geklärt werden, wann Unternehmen ein Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre abgeben müssen, welche Fristen und welche Preise dabei einzuhalten sind und welche Sanktionsmöglichkeiten drohen, wenn Unternehmen sich nicht an diese Vorgaben halten.Baumann bedauerte, daß es in Deutschland offenbar nicht möglich sei, dieses Thema - wie beispielsweise in Großbritannien - auf freiwilliger Basis zu regeln.Im Rahmen einer EU-weiten Richtlinie soll den einzelnen Länder vorbehalten bleiben, ob sie die gemeinsam festgelegten Mindestanforderungen zum Schutz der Minderheitsaktionäre durch Gesetze oder mit freiwilligen Regelungen erzielen.

Der Vorsitzende der Übernahmekommission, der ehemalige Bayer-Finanzchef Helmut Loehr, betonte, daß sich die im Übernahmekodex festgelegten Regeln in der Praxis durchaus bewährt hätten.Leitgedanke sei der Gleichbehandlungsgrundsatz.Alle Aktionäre sollten in einem Übernahmeverfahren unabhängig von ihrem Stimmrechtsanteil die gleichen Rechte haben.Dies sei eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung der Aktienkultur in Deutschland.Leider habe die Praxis aber gezeigt, daß es auch Lücken gebe.Dadurch sei der Eindruck entstanden, daß sich zwar viele an den Kodex halten, einige wenige aber die Freiwilligkeit zum Schaden aller ausnutzen.Bisher könne die Übernahmekommission Verstöße gegen die Regeln nur öffentlich rügen - in einem Gesetz sollten aber Bußgelder in empfindlicher Höhe und/oder die Stillegung des Stimmrechts vorgesehen werden.Auch die Üernahmekommission, die bisher eher die Rolle eines Schiedsrichters hat, sollte nach den Vorstellungen der Sachverständigen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

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