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Wirtschaft: Übernahmerichtlinien: EU-Vorschrift vor der Verabschiedung - Börsen-Fusion erfordert strengere Regeln

Die von den EU-Staaten in jahrelanger Arbeit ausgehandelte EU-Übernahmerichtlinie stößt bei den Experten im Europaparlament schon vor der Annahme im Rat auf Widerstand. Am heutigen Mittwoch werden die Ständigen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel die Direktive an den Ministerrat weiterleiten.

Die von den EU-Staaten in jahrelanger Arbeit ausgehandelte EU-Übernahmerichtlinie stößt bei den Experten im Europaparlament schon vor der Annahme im Rat auf Widerstand. Am heutigen Mittwoch werden die Ständigen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel die Direktive an den Ministerrat weiterleiten. Zwölf Jahre nachdem die EU-Kommission ihren Entwurf einer EU-Übernahmerichtlinie vorgelegt hatte, ist von dem ursprünglichen Vorschlag nicht viel übrig geblieben. Im Kern sollen die Transparenz bei Übernahmeangeboten verbessert und die Interessen der Minderheitsaktionäre stärker geschützt werden. Der Bieter soll die Strategie für das Unternehmen darlegen, das er erwerben will, und klarstellen, was mit den Beschäftigten geschehen soll. Wird eine Barzahlung angeboten, muss das Unternehmen nachweisen, dass es über ausreichende Mittel verfügt. Um Insidergeschäfte zu vermeiden, wird der Bieter verpflichtet, sein Angebot so früh wie möglich zu veröffentlichen.

Den EU-Staaten bleiben breite Gestaltungsräume, die Abwicklung öffentlicher Übernahmeangebote für börsennotierte Aktiengesellschaften strenger zu regeln als in der Richtlinie vorgesehen. Dem Europa-Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne (CDU/EVP) reicht das nicht aus. Er sieht mehr Harmonisierungsbedarf. "Die Übernahmeschlacht um Mannesmann und die Fusionswelle, die die europäischen Börsen erfasst hat, erfordern strengere Regeln auf EU-Ebene", sagte er. Der in der Richtlinie vorgesehene "angemessene Preis", den der Übernehmer bieten muss, sei eine zu starke Vereinfachung. Lehne befürwortet ein Übernahmeangebot, das sich am Börsenkurs der letzten Monate orientiert. "Ob dies der Durchschnitt der letzten sechs oder neun Monate sein soll, ist nicht so entscheidend", sagt Lehne, der seit Monaten in Kontakten mit Banken und Börsenaufsehern in Frankfurt und London steht. Der CDU-Politiker kritisiert heftig die Stillhaltepflicht, die den Unternehmen untersagen soll, ohne Zustimmung der Hauptversammlung Abwehrmaßnahmen gegen unfreundliche Übernahmeattacken zu ergreifen. Er plädiert für ein Modell, das auf den in den USA entwickelten "business judgement rules" basieren könnte. Es schreibt den Vorständen vor, nur Maßnahmen zu ergreifen, die den Aktionären nicht schaden. Lehne regt an, die Aufsichtsgremiem der Aktiengesellschaften zu verpflichten, den Abwehrmaßnahmen der Vorstände mit 80 Prozent ihrer Stimmen zustimmen zu müssen.

Sorgen bereitet dem Abgeordneten die Veränderung der Börsenlandschaft. Die Übernahmerichtlinie sieht vor, dass bei einem öffentlichen Angebot das Recht des EU-Staates gelten soll, in dem die Aktiengehandelt werden, die übernommen werden soll. Angesichts der sich abzeichnenden Verlagerung des Handels nach London befürchtet er, dass die Londoner Börsenaufsicht Übernahmen deutscher und anderer nicht-britischer Unternehmen nach britischen Regeln beobachtet. Lehne: "Letztendlich benötigen wir eine europäische Börsenaufsicht."

jh

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