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Wirtschaft: Überschuldung

Ein Unternehmen ist überschuldet (siehe Bericht auf dieser Seite), wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr durch das Vermögen gedeckt sind. In einer Überschuldungsbilanz werden dazu alle verwertbaren Vermögensgegenstände den Verbindlichkeiten gegenübergestellt.

Ein Unternehmen ist überschuldet (siehe Bericht auf dieser Seite), wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr durch das Vermögen gedeckt sind. In einer Überschuldungsbilanz werden dazu alle verwertbaren Vermögensgegenstände den Verbindlichkeiten gegenübergestellt. Ist die Differenz zwischen beiden Posten negativ, muss die Geschäftsführung unverzüglich ein Insolvenzverfahren beantragen. Auch Gläubiger können diesen Antrag stellen. Trotz einer Überschuldung kann das Unternehmen aber noch zahlungsfähig sein. Erst, wenn der Betrieb die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, teilt das Unternehmen durch eidesstattliche Versicherung den Gläubigern die Zahlungseinstellung mit. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig und muss auch in diesem Fall Insolvenz beantragen. akz

LEXIKON

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