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Wirtschaft: Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung (siehe Bericht Seite 20) ist ein wichtiges Argument der Versicherungsgesellschaften, mit dem sie den Verkauf von Lebensversicherungen ankurbeln. Garantiert wird den Versicherungsnehmern nur ein Mindestzins von derzeit 3,25 Prozent auf das eingezahlte Kapital.

Die Überschussbeteiligung (siehe Bericht Seite 20) ist ein wichtiges Argument der Versicherungsgesellschaften, mit dem sie den Verkauf von Lebensversicherungen ankurbeln. Garantiert wird den Versicherungsnehmern nur ein Mindestzins von derzeit 3,25 Prozent auf das eingezahlte Kapital. Dieser könnte zudem in Kürze für neu abgeschlossene Verträge auf weniger als drei Prozent gesenkt werden. Tatsächlich haben die meisten Versicherer jedoch in der Vergangenheit Überschussbeteiligungen bezahlt, die bis zu sieben Prozent erreichen konnten. Dies war möglich, weil die effektiven Kosten unter den kalkulierten lagen. In jüngster Zeit haben viele Versicherer ihre Überschussbeteiligungen allerdings deutlich gekürzt, weil sie einen Teil der von den Kunden eingezahlten Versicherungsbeiträge an der Börse angelegt haben. Kursverluste bei Aktien haben die Gewinne der Versicherungen geschmälert. dr

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