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Burger King

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Überwachungsskandal: Big-Brother-Burger-King

Die Schnellimbisskette Burger King gibt zu, Mitarbeiter mit Kameras überwacht zu haben. Vorausgegangen ist eine Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten wegen der Aufzeichnung einer Wahlversammlung in einer Restaurantfiliale. Zwei Wahlvorstände wurden anschließend gekündigt.

Die Schnellrestaurantkette Burger King hat im Streit mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eingelenkt und die Überprüfung von Kameramitschnitten in Restaurants zugegeben. Es habe eine Anweisung gegeben, mit der sichergestellt werden sollte, dass "sowohl Manager als auch Mitarbeiter alle Richtlinien und Anweisungen befolgen", räumte Deutschland-Chef Thomas Berger am Donnerstag ein. Dies habe aber lediglich auf die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gezielt, betonte Berger. "Ich bedauere sehr, dass unter diesen Umständen der Eindruck entstanden ist, wir würden durch Videoüberwachung unsere Mitarbeiter kontrollieren."

Die entsprechende Anweisung sei "mit sofortiger Wirkung zurückgezogen" worden, sagte der Burger King-Chef. Außerdem überprüfe eine Anwaltskanzlei im Firmenauftrag "sämtliche Arbeitsanweisungen des Unternehmens auf deren Richtigkeit". Überdies sei die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde eingeschaltet, "um sicherzustellen, dass zukünftige Aufnahmen den Datenschutzbestimmungen in Deutschland entsprechen". Die Behörde bestätigte auf Anfrage, von Burger King Ende April über den Vorfall informiert worden zu sein.

Ablösung der Geschäftsführung gefordert

Berger räumte ein, als Deutschland-Chef und Vizechef für Zentraleuropa für die Anweisung verantwortlich zu sein. "Diese Passage kannte ich aber nicht." Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen Burger King und NGG war die Aufzeichnung einer Wahlversammlung in einer Münchner Restaurantfiliale Ende April. Berger bezeichnete die Aufzeichnung als "Fauxpax". "Wir haben nicht daran gedacht, dass da etwas mitläuft." NGG-Geschäftsführer Freddy Adjan wies die Aussagen Bergers zurück. "Sich als Saubermänner hinzustellen, wird ihnen nicht gelingen." Er forderte eine Ablösung der Geschäftsführung.

Mit Blick auf die umstrittene Betriebsratswahl und die Kündigung zweier Mitglieder des Wahlvorstandes sagte Berger: "Wir stehen Betriebsräten prinzipiell positiv gegenüber." In dem konkreten Fall in München hätten jedoch formale Mängel bestanden. Die beiden gekündigten Mitarbeiter hätten sich "schwerwiegender Rechtsverstöße" schuldig gemacht, weshalb an den Kündigungen festgehalten werde. Burger King wirft den beiden vor, sich das Videomaterial der Wahlversammlung unrechtmäßig besorgt zu haben, die NGG verweist dagegen auf das Hausrecht zu diesem Zeitpunkt. (ck/dpa)

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