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Halten ihre Preise nicht für zu hoch: die Berliner Wasserbetriebe.

© dapd

Umstrittene Preisbildung: Kartellwächter erhöhen Druck auf Wasserbetriebe

Der Wasserpreis in Berlin muss nach Ansicht des Bundeskartellamts um ein Fünftel sinken. Damit mahnen die Wettbewerbshüter das Unternehmen bereits zum zweiten Mal ab.

Die Wasserpreise in Berlin müssen nach neuen Erkenntnissen des Bundeskartellamtes noch stärker abgesenkt werden als in einer ersten Abmahnung im Dezember 2011 gefordert. Nach der Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Abmahnung vom 5. Dezember hat die Behörde umfangreiche Nachermittlungen eingeleitet.

Nun sei wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung verschickt worden, teilten die Wettbewerbshüter am Montag in Bonn mit.

Nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis müssen die „abgabenbereinigten Wasserpreise“ in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21 Prozent im Vergleich zu 2010 abgesenkt werden. In den Jahren 2013 bis 2015 soll die Absenkung 20 Prozent betragen.

Die BWB soll damit für die nächsten vier Jahre zu einer Erlösabsenkung von insgesamt 292 Millionen Euro verpflichtet werden. Dieser Betrag kommt laut Kartellamt den Berliner Wasserkunden unmittelbar zugute.

In der ersten Abmahnung war bis 2014 eine Absenkung von 19 Prozent gefordert worden. Im Vergleich zu 2010 wären die Einnahmen für die drei Jahre um 205 Millionen Euro gesunken. Das Verfahren gegen die BWB war im März 2010 eingeleitet worden.

Als Vergleichsmaßstab für die Wasserpreise in Berlin waren nach umfangreichen Datenerhebungen in allen 38 deutschen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern Hamburg, München und Köln herangezogen worden.
Die Behörde hatte dabei signifikant höhere Erlöse der BWB im Vergleich zu den anderen drei Großstädten festgestellt. (dpa)

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