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UMSTRITTENE GRUNDSTEUER: UMSTRITTENE GRUNDSTEUER

Seit vielen Jahren wird immer wieder darum gestritten, ob es nicht sinnvoll und gerecht sei, die Bürger von der Grundsteuer auf Eigenheime zu befreien. Grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer reichen zum Beispiel nach Meinung des Finanzgerichtes Hamburg nicht, um deren Vollziehung auszusetzen (Az.

Seit vielen Jahren wird immer wieder darum gestritten, ob es nicht sinnvoll und gerecht sei, die Bürger von der Grundsteuer auf Eigenheime zu befreien. Grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer reichen zum Beispiel nach Meinung des Finanzgerichtes Hamburg nicht, um deren Vollziehung auszusetzen (Az.: 3 V 193/06). Der Bund der Steuerzahler fordert aber wenigstens eine deutliche Senkung der Grundsteuer in Berlin. Der bislang geltende Hebesatz von 810 Prozent für die Grundsteuer B müsse auf das Niveau anderer Metropolen angeglichen werden, sagte jetzt der Vorstandschef des Berliner Bundes, Alexander Kraus. Mit einer Entlastung auf diesem Gebiet würden die Effekte der sogenannten Kalten Progression „etwas abgemildert“. Kraus zufolge liegen die Hebesätze für die Grundsteuer B in anderen Städten deutlich niedriger. Als Beispiel nannte er Dresden (635 Prozent), Hamburg (540 Prozent) und München (535 Prozent). dapd/Tsp

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