zum Hauptinhalt
Oft verboten, immer noch aktiv: Der Fahrdienstvermittler Uber.

© Reuters

Update

Umstrittener Fahrdienst: Gericht verbietet UberPop in Deutschland

Diesmal könnte das Urteil das Ende von Uber in Deutschland bedeuten: Das Taxigewerbe hat vor dem Frankfurter Landgericht gegen den Fahrdienstvermittler aus den USA Recht bekommen.

Von Maris Hubschmid

Gefühlt ist der Fahrdienstvermittler Uber schon oft verboten worden. Geändert hat das wenig: Weiterhin organisiert die Firma per Smartphone-App private Chauffeurfahrten und macht damit dem Taxi-Gewerbe Konkurrenz. Diesmal aber könnte das Urteil tatsächlich das Aus für den umstrittenen US-Anbieter in Deutschland bedeuten: In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch dem Unternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell sei rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer.

Klingt vertraut? Stimmt. Zu dem gleichen Schluss war das Landgericht bereits im September vergangenen Jahres gekommen. Damals allerdings war lediglich eine einstweilige Verfügung erlassen worden, die nach einem Widerspruch von Uber wegen fehlender Dringlichkeit wieder aufgehoben worden war. Erstmals ist nun in einer ordentlichen, länger währenden Gerichtsverhandlung ein Urteil gefällt worden, das grundsätzliche Bedeutung hat, wie ein Justizsprecher betonte: Der Kläger war kein individueller Taxi-Unternehmer, sondern die Taxi-Branche an sich – vertreten durch die Taxigenossenschaft Taxi Deutschland.

Uber ist keine Mitfahrzentrale

Bereits während der Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass Ubers Praktiken seiner Auffassung nach gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Der Dienst UberPop vermittelt Menschen, die von A nach B wollen, an andere, die bereit sind, sie gegen Geld in ihrem Privatauto dorthin zu fahren. Die App berechnet gleich die mutmaßliche Fahrzeit und den Preis, der direkt vom Konto abgebucht wird. Es handele sich deshalb um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt, befand das Gericht. Damit unterscheide sich das Angebot von Mitfahrdiensten wie Blablacar oder Mitfahrzentrale.de, Fahrer bräuchten einen Personenbeförderungsschein.

In Deutschland ist Uber in den fünf Großstädten Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen Uber vor. Zum Teil kann die Firma nach Verboten nur eingeschränkt agieren.
„Uber revolutioniert die Art, wie wir uns fortbewegen“, heißt es im offiziellen Internetauftritt. Hierzulande ist dieser Traum vielleicht bald ausgeträumt. Allerdings: Auch gegen dieses Urteil darf Uber noch Berufung einlegen.

Zur Startseite