zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Unfallversicherungen: Betrunkener Fußgänger verliert Anspruch

Wer betrunken als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall erleidet, kann den Anspruch auf die Auszahlung der Unfall-Versicherungssumme verlieren. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

Wer betrunken als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall erleidet, kann den Anspruch auf die Auszahlung der Unfall-Versicherungssumme verlieren. Das hat das Landgericht Coburg entschieden. Der Anspruch gegen die eigene Unfallversicherung werde nicht nur bei Trunkenheit am Steuer gemindert, sondern auch, wenn ein Fußgänger betrunken durch die Straßen gehe. Im konkreten Fall war ein Mann mit 2,22 Promille Alkohol im Blut nachts von einer Kneipe zu Fuß nach Hause gegangen. Auf dem Weg wurde der Mann angefahren und so schwer verletzt, dass er Invalide wurde. Die Versicherung verweigerte die Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von rund 50 000 Mark (Az: 13 O 611 / 00).

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false