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Wirtschaft: Union auf SPD-Kurs bei EU-Richtlinie Gemeinsame Position für Dienstleistungssektor

Berlin - Die Union ist offenbar bereit, im Streit über die Öffnung der Dienstleistungsmärkte in der EU auf den kritischen Kurs der SPD einzuschwenken. Vor einem Treffen des Koalitionsausschusses am Donnerstagabend in Berlin zeichnete sich ab, dass CDU und CSU bereit sind, das besonders umstrittene Herkunftslandprinzip auf klar definierte Ausnahmebereiche zu begrenzen.

Berlin - Die Union ist offenbar bereit, im Streit über die Öffnung der Dienstleistungsmärkte in der EU auf den kritischen Kurs der SPD einzuschwenken. Vor einem Treffen des Koalitionsausschusses am Donnerstagabend in Berlin zeichnete sich ab, dass CDU und CSU bereit sind, das besonders umstrittene Herkunftslandprinzip auf klar definierte Ausnahmebereiche zu begrenzen. Das erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen der Union. Das Europäische Parlament stimmt am 16. Februar über die Richtlinie ab, danach kommt der Text in die Hände des Ministerrates – um dort Einfluss ausüben zu können, braucht die Koalition eine gemeinsame Position.

Die Dienstleistungsrichtlinie soll den grenzüberschreitenden Markt für Dienstleistungen in der EU liberalisieren. Sie ist Teil des gemeinsamen Binnenmarkts, der freie Bewegung für Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union vorsieht. Die EU-Kommission verspricht sich viele neue Jobs von der Liberalisierung. Der ehemalige Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hatte die Richtlinie entworfen. Kern der Richtlinie ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten, dies zu den Regeln ihres Heimatlandes tun können.

Die Abkehr vom Herkunftslandprinzip ist die Kernforderung der SPD. SPD und Gewerkschaften befürchten, dadurch könnten ausländische Anbieter Sozialstandards und Sicherheitsvorschriften in Deutschland unterlaufen. Nach Aussagen von Unionspolitikern wird als Kompromiss im Koalitionsausschuss erwogen, grundsätzlich, wie von der SPD gefordert, die Tätigkeit von Dienstleitern dem Ziellandprinzip zu unterwerfen. Dies würde bedeuten, dass die Vorschriften des Landes gelten, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

Allerdings soll in bestimmten Bereichen wie Zulassungsregeln und berufsspezifischen Normen das Herkunftslandprinzip aufrechterhalten werden. Die Bundesregierung hat sich nach Angaben aus Unionskreisen bereits auf einen „pragmatischen“ Umgang mit der EU-Richtlinie verständigt, wonach an dem „Tabubegriff“ des Herkunftslandprinzips nicht unbedingt festgehalten werden müsse. Darauf habe sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Arbeitsminister Franz Müntefering, Sozialministerin Ulla Schmidt (beide SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) verständigt.

So wie von Bolkestein geplant, würde die Richtlinie ohnehin nie in Kraft treten, denn das EU-Parlament will den Text erheblich entschärfen. Die europäischen Christdemokraten und Sozialdemokraten haben sich längst darauf geeinigt, die Richtlinie nur in abgeschwächter Form zu beschließen. Das befürchtete „Lohn-, Sozial- und Umweltdumping“ ist so gut wie ausgeschlossen. fw/tog/ink/huh/HB

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