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Wirtschaft: Union stoppt Clements Arbeitsmarktreform

Gesetz des Wirtschaftsministers zum Arbeitslosengeld II scheitert im Bundesrat. Nun ist fraglich, ob das Konzept 2005 starten kann

Berlin – Das Optionsgesetz von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) steht vor dem Scheitern. Die Unionsmehrheit im Bundesrat wies am Freitag das Optionsgesetz zurück, weil es sowohl bei der Finanzierung als auch bei der administrativen Umsetzung nicht der Vereinbarung des Vermittlungsausschusses vom letzten Dezember entspreche. In einem erneuten Vermittlungsverfahren, für das sich die Unions-Länder aussprachen, wird der Streit nun fortgesetzt. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) warf der Bundesregierung „Wortbruch“ vor. Clement appellierte dagegen an die Kooperationsbereitschaft der Union. „Wir brauchen Ihre Mitwirkung“, forderte der SPD-Minister. In Regierungskreisen wird inzwischen nicht mehr damit gerechnet, dass es beim Optionsgesetz zu einer Einigung kommen wird.

Spätestens Anfang Juli soll das Vermittlungsverfahren nach dem Willen der SPD beendet sein, damit die pünktliche Einführung des Arbeitslosengelds II – der neuen Leistung für die rund 3,1 Millionen Langzeitarbeitslosen – zum 1. Januar 2005 nicht gefährdet ist. Zwar sind die Grundlagen für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bereits mit dem Hartz-IV-Gesetz verabschiedet. Regierung und Opposition ringen aber noch um das Optionsgesetz, das festlegt, unter welchen Bedingungen die Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von den Arbeitsagenturen übernehmen können.

Im Dezember hatten sich Regierung und Union darauf verständigt, den Kommunen die Wahl zu überlassen, ob sie in Eigenregie die Trägerschaft für die neue Sozialleistung übernehmen wollen – das so genannte Optionsmodell. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitsagenturen und Kommunen Arbeitsgemeinschaften bilden sollen. Der Bund trägt die Kosten für das Arbeitslosengeld II, die Kommunen kommen für die Unterkunfts- und Heizkosten auf. Mit dem Optionsgesetz, das Wirtschaftsminister Clement dann vorgelegt hat, sieht die Union die Vereinbarung aus dem Vermittlungsausschuss vom Dezember jedoch nicht umgesetzt. Hessens Ministerpräsident Koch kritisierte, dass die Kommunen der Bundesagentur für Arbeit weiter unterstellt seien, Clement dagegen sprach von einer „faktischen Trägerschaft“ der Kommunen. Die Unions-Vertreter kritisierten außerdem, dass die Kommunen das Geld für die Betreuung vom Bund direkt bekommen sollen und nicht über die Länder.

Die SPD-Länder schlossen sich der Anrufung des Vermittlungsausschusses zwar nicht an, doch wollen auch sie Verbesserungen erreichen. Zentraler Streitpunkt sind die Finanzen. Clement gestand im Bundesrat ein, dass „nachgesteuert“ werden müsse, um den Kommunen die versprochene finanzielle Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zukommen zu lassen. Die Kommunen fürchten nach bisherigem Stand eine Mehrbelastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Koch rechnet sogar mit einer Belastung von „drei bis fünf Milliarden“ für Städte und Gemeinden. Die Belastungen kommen zustande, weil bei den Berechnungen veraltete Zahlen zugrunde gelegt wurden: Damals gingen Regierung und Opposition von 1,9 Millionen statt aktuell 2,2 Arbeitslosenhilfeempfängern aus.

Der Kieler Finanzminister Ralf Stegner (SPD) hielt der Union vor, sie wolle eine pünktliche Einführung der Reform verhindern. Doch auch er kritisierte die Belastung der Kommunen und „administrative Unzulänglichkeiten“. „Verglichen mit dem Antragsformular für das Arbeitslosengeld II, ist jede Steuererklärung ein Kinderspiel“, sagte Stegner. Er forderte wie Clement eine Lösung im Vermittlungsverfahren bis zur Sommerpause.

Die Zeit drängt: Solange nicht endgültige Klarheit sowohl über die Finanzen als auch über die Zuständigkeiten für die Betreuung herrscht, verhalten sich viele Kommunen und Arbeitsagenturen abwartend. Im Sommer müssten die Vorbereitungen aber bereits auf Hochtouren laufen, damit alles klappt: von der Schulung der Mitarbeiter bis zur Dateneingabe.

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