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Wirtschaft: Unions-Gesundheitsmodell belastet die Bürger

Studie: Kopfprämie wird sich bis 2020 verdoppeln – und der Staat muss Milliarden für den Sozialausgleich ausgeben

Berlin Das Gesundheitsprämienmodell der Union lässt sich auf Dauer nur mit massiven Steuererhöhungen finanzieren. Dies ist das Ergebnis einer Modellrechnung der International School of Management, die dem Handelsblatt vorliegt. Danach wächst der Anteil des Sozialausgleichs an den Kassen-Ausgaben bis 2050 von 13 Prozent im Einführungsjahr auf über 40 Prozent. Den Sozialausgleich will die Union überwiegend aus Steuern bezahlen. Daher werden Transfers von 353 Milliarden Euro im Jahr nötig. 86 Prozent dieser Summe müsste der Staat der Studie zufolge über neue Steuern aufbringen.

Grund für die – allerdings erst nach 2015 stärker werdende – Last für den Staat sei, sagt Bernd Hof, einer der Autoren der Studie, dass im Unionsmodell der Arbeitgeberbeitrag eingefroren und der Kassenbeitrag der Versicherten begrenzt werde. Dies führe dazu, dass der Staat einen Großteil des zukünftigen Anstiegs der Gesundheitskosten tragen müsse. „Befürworter von Kopfprämienmodellen sind also auf lange Sicht Anhänger einer de facto steuerfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung“, lautet Hofs Fazit.

Nach dem Willen der Union sollen die Arbeitgeber 6,5 Prozent des Bruttolohns an die Kassen überweisen. Die Gesundheitsprämie der Versicherten liegt zunächst bei 109 Euro und steigt, wenn die Kassenausgaben wachsen. Überschreitet die Prämie sieben Prozent des persönlichen Einkommens, soll die Differenz über Zuschüsse aus einem Sondervermögen finanziert werden. Dieses speist sich aus Arbeitgeberbeiträgen und Mehreinnahmen nach einer Steuerreform.

Laut Studie geht diese Rechnung zunächst auf. Ohne Reformen auf der Ausgabenseite wird die Gesundheitsprämie der Versicherten wegen der steigenden Kosten des medizinischen Fortschritts und der Alterung der Bevölkerung sich aber bereits bis 2020 von 109 Euro auf 211 Euro fast verdoppeln. Bis 2050 steigt sie auf 947 Euro. Das Durchschnittseinkommen der Versicherten aber wird langsamer wachsen – schon weil es immer mehr schlechter verdienende Rentner und immer weniger gut verdienende Aktive geben wird. Damit haben immer mehr Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrer Prämie. Der Anteil der Berechtigten wird sich von rund 44 auf über 78 Prozent bis 2050 fast verdoppeln.

Gleichzeitig schrumpft der Anteil des Arbeitgeberbeitrages, der bei 6,5 Prozent der Gehälter eingefrorenen ist. Grund: Die Gehälter wachsen langsamer als die Kassenausgaben. Der Arbeitgeberanteil sinkt daher von 35 auf 20 Prozent. Da wegen der Begrenzung auch der Beitrag, den die Versicherten über ihre Kopfprämie zahlen, von über 50 auf unter 40 Prozent schrumpft, müssen im Jahr 2050 über 40 Prozent der Ausgaben aus dem Sondervermögen bezahlt werden. Das dort gesammelte Geld reicht nach der Berechnung aber nur für 14 Prozent dieser Summe. Der Rest müsste über höhere Steuern oder Umschichtungen im Haushalt finanziert werden. pt/HB

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