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Unternehmen: Mitbestimmungsstreit zwischen Porsche und VW droht zu eskalieren

Am Mittwoch schaltete der VW-Betriebsrat in der seit Monaten tobenden Auseinandersetzung um die Mitbestimmungsvereinbarung in einem künftigen Porsche/VW-Konzern erneut die Justiz ein. Auch der Ton zwischen Stuttgart und Wolfsburg verschärft sich - beide Seiten beharren hartnäckig auf ihren Standpunkten.

VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh war im April vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Mitbestimmungsvereinbarung zu kippen. Gegen diese Entscheidung legte der VW-Konzernbetriebsrat am Mittwoch beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschwerde ein. Porsche sei nach mehr als einem Jahr nicht bereit, massive Nachteile für die VW-Beschäftigten zu beseitigen, unterstrich Sprecher Gunnar Kilian. Dem Vorstand der Porsche Holding fehle es bei den Verhandlungen offenbar "an der nötigen Ernsthaftigkeit". Die Betriebsräte gingen daher davon aus, dass Porsche kein Interesse an einer fairen Lösung habe.

VW-Betriebsratschef: Porsche soll seine Friss-oder-sirtb-Taktik aufgeben

Osterloh sagte "Focus online", er sei aber weiter an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. "Wir können die Klage schließlich jederzeit zurückziehen. Aber das machen wir nur, wenn Porsche seine Friss-oder-stirb-Taktik aufgibt."

"Ich kann Bernd Osterloh die Beschwerde vor Gericht nicht verwehren. Aber kein Richter kann das zum Schluss friedlich zusammenführen", sagte Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück. "Ich bin trotzdem der Auffassung, man kann Kompromisse finden. Aber ich werde mich nicht unterwerfen." Ein Unternehmenssprecher verwies auf die Aussagen des Betriebsratschefs und wollte sich nicht weiter zu der Diskussion äußern.

In der Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding ist geregelt, dass die 12.000 Beschäftigten des Sportwagenbauers in wichtigen Fragen die gleichen Rechte haben wie die rund 360.000 VW- Mitarbeiter. Porsche will im Herbst die Mehrheit bei VW übernehmen. Dann sollen in der Porsche Holding das operative Geschäft des Sportwagenbauers und die Tochter Volkswagen geführt werden.

Plant Porsche einen Beherrschungsvertrag?

Ein Sprecher des Landesarbeitsgerichtes sagte, die Beschwerde des VW-Betriebsrates werde voraussichtlich frühestens im November oder Dezember 2008 verhandelt. Knackpunkt in der Auseinandersetzung seien die Rechte der Belegschaften der beiden Autobauer im Fall der Kündigung der Mitbestimmungsvereinbarung in der Porsche Holding, sagte Hück. Er fordert ein Vetorecht für die rund 12.000 von ihm vertretenen Beschäftigten. "Ansonsten haben wir uns überall geeinigt. Aber ich kann doch nicht einen Vertrag aushandeln und habe dann nicht einmal eine Entscheidungsmöglichkeit, ob dieser gekündigt wird, oder nicht."

Ein Konsens sei nicht möglich, wenn Porsche an seinen Bedingungen festhalte, sagte Osterloh. Ansonsten werde der VW-Betriebsrat weiter klagen, "und zwar bis zum Bundesarbeitsgericht. Und wenn es zugelassen wird, auch bis zum Europäischen Gerichtshof." Der VW-Konzernbetriebsrat teilte mit, es gehe um ein Gesamtpaket, das die angemessene Beteiligung der 360.000 VW-Beschäftigten in den Mitbestimmungsgremien der Porsche Holding sicherstelle, nicht um Änderungen an einigen Einzelpunkten.

Osterloh sagte "Focus online": "Die Porsche-Holding plant nach unserer Einschätzung, operativ ins Geschäft von VW einzugreifen. Porsches Ziel ist es, einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit VW zu machen." Dann würden die Entscheidungen im Aufsichtsrat der Porsche-Holding fallen, nicht mehr im Aufsichtsgremium von VW. "Einen solchen Beherrschungsvertrag kann man in der Regel mit einer Mehrheit von 75 Prozent abschließen. Bei VW dank VW-Gesetz nicht. Da braucht man 80 Prozent." Ein Porsche- Sprecher wollte dies nicht kommentieren. (saw/dpa)

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