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Wirtschaft: Unternehmen sollen Mindeststeuer zahlen

Kapitalgesellschaften machen Gewinne und überweisen dennoch keine Steuern: Das soll nun verhindert werden

Berlin (asi). Als Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor gut drei Jahren die Grundzüge der Unternehmenssteuerreform 2000 vorstellte, herrschte überwiegend Zustimmung bei den Industrieverbänden. Das lag nicht nur daran, dass die Unternehmenslobbyisten an Eichels Konzept wesentlichen Anteil hatten. Die Unternehmen, und unter ihnen insbesondere die Kapitalgesellschaften, waren auch zufrieden mit den veränderten Besteuerungsdetails.

Stadtkämmerer und Landesfinanzminister sind von den neuen Steuerregelungen allerdings weniger begeistert. Denn die Kapitalgesellschaften, und das sind nicht nur große Aktiengesellschaften, sondern auch alle GmbH’s in Deutschland, erhielten mit der Steuerreform einige so genannte Gestaltungsmöglichkeiten, die am Ende dazu führen können, dass Unternehmen, die Gewinne machen, am Jahresende keine Steuern zahlen.

Nun – in Zeiten großer finanzieller Not in den öffentlichen Kassen – wollen die rot-grüne Koalition in Berlin und die Bundesländer einige der steuerlichen Regelungen wieder aufheben. Zur Erhöhung der Steuersätze soll das nicht führen. Wohl aber zur Erweiterung der Steuereinnahmen.

Mindestbesteuerung ist dabei das wichtigste Thema. Den Unternehmen ist es grundsätzlich gestattet, so genannte Verlustvorträge in ihre Bilanzen einzustellen. Das heißt, sie können Verluste aus einem Geschäftsjahr in die folgenden Jahre übertragen. Hat das Unternehmen dann ein wirtschaftlich besonders erfolgreiches Geschäftsjahr mit hohen Gewinnen, dann kann der Verlustvortrag aus den Vorjahren aufgelöst werden. Das heißt, er wird mit den Gewinnen verrechnet. So kommt es, dass Unternehmen in einem Jahr viel Geld verdienen und dennoch keine Steuern zahlen. Jetzt planen die Steuerpolitiker, dieses Prinzip zu begrenzen. Unternehmen können dann Verlustvorträge nur noch in begrenztem Umfang steuerlich geltend machen. Es verbliebe im Gewinnfall immer ein Mindestbetrag, der steuerlich belastet wird. Problematisch ist das allerdings für kleine Mittelständler. Denn das Recht Verluste zu verrechnen, ist für sie ein wichtiges Mittel zum Liquiditätserhalt.

Ein zweites Thema, das die Koalitionspartner im Zusammenhang mit der Besteuerung von Unternehmen neu regeln wollen, ist die Begrenzung von regionalen Verlustverrechnungen, die in erster Linie größeren Unternehmen mit verschiedenen Tochtergesellschaften (Organschaften) zugute kommt. Die Unternehmen können bei der Berechnung der Gewerbesteuer Gewinne etwa in Frankfurt mit Verlusten einer Tochtergesellschaft in Dresden verrechnen. Das Ergebnis: Auch die Stadtkämmerer in Frankfurt erhalten keine Gewerbsteuer, weil es keinen zu versteuernden Gewinn mehr gibt. Auch hier wird über eine Modifizierung, heißt Begrenzung, der Anrechnungsbeträge diskutiert.

Das in der Öffentlichkeit wohl bekannteste Thema im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist jedoch die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen. Sie wurde mit der Steuerreform eingeführt, um für die Unternehmen Anreize zu schaffen, sich von Unternehmensbeteiligungen zu trennen. Die Deutschland AG sollte flexibler werden.

Auch in diesem Bereich soll nun nach möglichen Einnahmequellen gesucht werden. Gedacht ist daran, die Gewinne, die beim Verkauf von Beteiligungen entstehen, zur Gewerbesteuerberechnung heranzuziehen. Das würde den Kommunen zugute kommen. Der Kapitalertragssteuer wird man die Veräußerungsgewinne jedoch nicht unterwerfen. Denn in diesem Fall könnten die Unternehmen auch ihre Verkaufsverluste steuerlich geltend machen. Und diese sind angesichts der Flaute am Aktienmarkt beträchtlich. Das Ergebnis wäre, dass die öffentliche Hand noch geringere Einnahmen als jetzt hätte.

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