zum Hauptinhalt

Unternehmenssteuerreform: Erste Effekte im dritten Quartal

In den Quartalszahlen der Unternehmen in den letzten Tagen waren fast durchgängig Sondereffekte zu verbuchen. Für viele Firmen ein dickes Plus in der Bilanz. Doch für Firmen mit großen Verlustvorträgen kann die Steuererleichterung auch ein Bumerang werden.

Viele Unternehmen ziehen dieser Tage Zwischenbilanz und legen ihre Zahlen für das dritte Quartal bis Ende September vor. Mancher Anleger dürfte sich dabei verdutzt die Augen reiben, wenn die Unternehmen ihre guten oder weniger guten Erträge auch mit Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform begründen.

Diese tritt zwar erst im Januar 2008 in Kraft. In den Bilanzen hinterlässt die Reform, die neben einer drastischen Senkung der Steuersätze auch Einschnitte bei Steuerspar-Konstrukten vorsieht, aber schon jetzt ihre Spuren. Dem einen Konzern verhagelt sie das Quartalsergebnis, andere Unternehmen profitieren. Für die Börse kommen die teils hohen Einmalerträge offenbar kaum überraschend.

Vor allem weltweit agierende Konzerne, die nach internationalen Standards bilanzieren, verbuchen erste Effekte der Reform. Sie weisen schon jetzt einen außerordentlichen Steueraufwand oder -ertrag aus wegen der bevorstehenden Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent sowie der Veränderungen bei der Gewerbesteuer.

"Latente Steuern" schon jetzt betroffen

"Viele Unternehmen werden schon in ihren Zwischenabschlüssen für das dritte Quartal 2007 vorgezogene Sondereffekte der Unternehmenssteuerreform ausweisen", sagt Jürgen Dahlke von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Denn sie müssten berücksichtigen, wie sich die 2008 anstehende Senkung der Steuersätze voraussichtlich auf ihre "latenten Steuern" auswirken wird. Dafür seien Schätzwerte anzugeben. Die zum Jahresende fällige Neubewertung wird nun im dritten Quartal berücksichtigt, da die Reformpläne am 6. Juli endgültig auch vom Bundesrat verabschiedet wurden.

Latente Steuern beruhen im Kern auf dem Unterschied zwischen steuer- und handelsrechtlich ermitteltem fiktivem Steueraufwand. Bewertet wird mit dem Steuersatz, der dann gilt, wenn aus latenten Steuern tatsächliche werden. Sinkt der Unternehmenssteuersatz wie jetzt zum 1. Januar 2008, wird also eine Be- oder Entlastung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Generelle Aussagen über Effekte kaum möglich

Wer beispielsweise Verlustvorträge vor sich herschiebt, hat einen Vermögenswert oder Steuervorteil, den er bei der Verrechnung mit künftigen Gewinnen nutzen kann. Sinkt der künftige Steuersatz, fällt auch der Steuervorteil geringer aus. Solche Unternehmen werden tendenziell einen Steueraufwand aufzeigen. Andere Unternehmen rechnen dagegen mit einem Überhang an latenten Steuerschulden. Diese Unternehmen werden einen Steuerertrag ausweisen.

Generelle Aussagen über die Erfolgswirkung dieses Sondereffektes lassen sich aus Sicht von KPMG nicht treffen. Entscheidend seien die Erwartungen des Unternehmens über Marktentwicklung und Risiken in den Geschäftsfeldern sowie die Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlicher Bewertung, heißt es.

Im Inland tätige Firmen profitieren am meisten

Auch hängen die Auswirkungen der Reform auf die Steuerquote eines Konzerns nach Angaben von Dahlke nicht nur von der Höhe der latenten Steuern ab, sondern auch vom Umfang der Auslandsaktivitäten. "Je größer das Gewicht ausländischer Tochterunternehmen, umso geringer sind tendenziell die Auswirkungen auf die Steuerquote des Konzerns."

Die Kassenwarte von Bund und Ländern sowie Kommunen können vorerst auf keine unverhofften Geldströme zählen. Denn zunächst handelt es sich um eine rein bilanzielle Maßnahme. Unmittelbare Zahlungen an den Fiskus stehen nicht an. Bilden latente Steuern doch nur einen Effekt ab, der einmal in der Zukunft realisiert wird. (mit dpa)

André Stahl

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false