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Wirtschaft: Unternehmensteuerreform: Beteiligungsverkäufe werden doch besteuert

Das Bundesfinanzministerium will nach Informationen des Handelsblattes einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmensteuerreform zurückdrehen. Die Experten von Minister Hans Eichel planen, ab Jahresanfang 2002 Gewinne aus Beteiligungsverkäufen bei Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen gewerbesteuerpflichtig zu machen.

Das Bundesfinanzministerium will nach Informationen des Handelsblattes einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmensteuerreform zurückdrehen. Die Experten von Minister Hans Eichel planen, ab Jahresanfang 2002 Gewinne aus Beteiligungsverkäufen bei Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen gewerbesteuerpflichtig zu machen. Da Personenunternehmen inzwischen die Gewerbesteuer mit ihrer Einkommensteuerschuld weit gehend verrechnen können, wären allein die Kapitalgesellschaften betroffen.

Zwar könnten sie Veräußerungserlöse körperschaftsteuerfrei vereinnahmen. Allerdings würden die Gewinne - je nach kommunalem Hebesatz - mit rund 13 Prozent Gewerbesteuer belastet. Die als Aufbrechen der verkrusteten Unternehmensstrukturen der Deutschland AG gefeierte völlige Steuerfreiheit für Beteiligungsverkäufe bei Kapitalgesellschaften würde mithin verwässert.

Das Finanzministerium verweist hingegen darauf, dass gleichzeitig Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer und der Konzernbesteuerung geplant seien, so dass letztlich die Kapitalgesellschaften mit dieser Regelung leben könnten. Zudem werde mit den zusätzlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuerpflicht die Einführung einer rund 500 Millionen Mark kostenden steuerneutralen Reinvestitionsrücklage für Personenunternehmen finanziert. Durch die Rücklage würden auch Personenunternehmen bei Veräußerungsgewinnen in den Genuss der Steuerfreiheit kommen und damit Wettbewerbsgleichheit mit den Kapitalgesellschaften hergestellt.

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