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Wirtschaft: Unternehmensübernahmen: Gesetz auch ohne Brüssel

Wegen des offenen Streits in der EU über gemeinsame Rechtsregeln für Unternehmensübernahmen will die Bundesregierung ihr Gesetz notfalls auch ohne Brüsseler Richtlinie durchsetzen. Es soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, wie Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) am Montag ankündigte.

Wegen des offenen Streits in der EU über gemeinsame Rechtsregeln für Unternehmensübernahmen will die Bundesregierung ihr Gesetz notfalls auch ohne Brüsseler Richtlinie durchsetzen. Es soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, wie Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) am Montag ankündigte. Der bereits fertiggestellte Entwurf wurde noch einmal etwas erweitert. So werden nicht nur Übernahmen gesetzlich geregelt, sondern auch sämtliche öffentlichen Angebote zum Erwerb von Aktien einbezogen, "auch wenn diese nicht auf den Erwerb der Kontrolle (mindestens 30 Prozent) gerichtet sind". Berliner Ziel bleibt nach Angaben des Ministeriums, wenn möglich die EU-Richtlinie in diesem Jahr erst abzuwarten, zu der jetzt ein Vermittlungsverfahren zwischen Ministerrat, Kommission und EU-Parlament anläuft. Kommt es bis zum September nicht zum Abschluss, kann die Richtlinie nicht mehr rechtzeitig zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. In diesem Fall will Berlin sein Gesetz fertig haben und vorerst ohne Brüsseler Regelung wirksam werden lassen. Befördert worden war das Gesetzesvorhaben durch die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Das Gesetz ist aber nicht gegen solche "feindliche" Übernahmen gerichtet. "Unternehmensübernahmen haben für den Strukturwandel in Deutschland eine große Bedeutung", heißt es in dem Entwurf.

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