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Wirtschaft: Urheberrecht: Thomas Brovot

Die Reform des Urhebervertragsrechts ist überfällig. Es geht um eine Selbstverständlichkeit: die angemessene Beteiligung der Urheber am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke.

Die Reform des Urhebervertragsrechts ist überfällig. Es geht um eine Selbstverständlichkeit: die angemessene Beteiligung der Urheber am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke. Literaturübersetzer erleben bisher eine andere Selbstverständlichkeit: Verlage, wie Bertelsmann, ignorieren oft die Empfehlungen ihres eigenen Verbands, diktieren die Vertragsbedingungen, lassen sich für ein mageres Pauschalhonorar alle Nutzungsrechte abtreten und weigern sich, über eine Beteiligung auch nur zu reden. Dabei werden die Nutzungen immer umfangreicher (Internet, CD-ROM, Hörbuch), die Rechtslage wird immer unübersichtlicher, Prozesse sind die Folge. Eine Vereinbarung gemeinsamer verbindlicher Mindeststandards, wie die Reform sie ermöglicht, schafft Transparenz und Rechtssicherheit. "Dass man mit einem der wichtigsten Berufe, die unser Geistesleben kennt, seinen Lebensunterhalt in der Regel nicht bestreiten kann, ist im Grunde skandalös", sagte schon vor vier Jahren der damalige Bundespräsident Roman Herzog zur Situation der Literaturübersetzer. Die Reform begegnet diesem skandalösen Zustand, indem sie Vertragsparität zwischen Urhebern und Verwertern herstellt und so auch uns eine Chance gibt. Statt mit einer Großkampagne gegen die Reform ihre Macht zu demonstrieren, täten die Verleger besser daran, sich endlich mit den Urhebern an einen Tisch zu setzen.

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