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Wirtschaft: Urlaub für Arbeitslose: Bundessozialgericht entscheidet: Maximal drei Wochen im Jahr sind erlaubt

Arbeitslose dürfen sich auch künftig nur für maximal drei Wochen im Jahr in den Urlaub abmelden. Wie das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag mitteilte, sei die Klage eines Arbeitslosen in diesem Zusammenhang zurückgewiesen worden.

Arbeitslose dürfen sich auch künftig nur für maximal drei Wochen im Jahr in den Urlaub abmelden. Wie das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag mitteilte, sei die Klage eines Arbeitslosen in diesem Zusammenhang zurückgewiesen worden. Dieser hatte gegen das Arbeitsamt geklagt, das die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen eines zu langen Auslandsaufenthaltes des Klägers vorübergehend eingestellt hatte. Arbeitslose müssen grundsätzlich verfügbar sein, um erfolgreich in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt werden zu können, so lautet die Bestimmung. Bislang galt die Regel, dass sich die Beschäftigungslosen jedoch für maximal drei Wochen nach einer entsprechenden Abmeldung bei ihrem Arbeitsamt in den Urlaub verabschieden durften. Die Richter am Bundessozialgericht bestätigten damit die Auffassung, dass die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes nicht für Arbeitslose zutreffe. In dem Gesetz ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch von mindestens 24 Tagen Urlaub im Jahr hat (Aktenzeichen B 11 AL 101/99 R).

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