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Die Santander-Banken verwenden ein fast identisches Rot wie die Sparkasse.

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Update

Urteil des Bundesgerichtshofs: Sparkassen gewinnen Streit ums Banken-Rot gegen Santander

Es war ein jahrelanger Farbenstreit. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof gegen die Santander-Banken. Die Sparkassen dürfen das Rot behalten.

Die deutschen Sparkassen behalten ihre eingetragene Farbmarke "Rot". Die von der spanischen Santander Bank betriebene Löschung wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündetem Urteil endgültig zurück. Wegen des "einheitlichen Erscheinungsbildes" der Sparkassen und ihrer Werbung mit der roten Farbe habe sich die Farbmarke in der Öffentlichkeit als Kennzeichen von Sparkassen durchgesetzt (Az. I ZB 52/15).

Die Santander benutzt seit den 80er Jahren ebenfalls die Farbe Rot und hatte beim Bundespatentgericht die Löschung der Sparkassen-Marke durchgesetzt. Dagegen klagten die Sparkassen mit der Begründung, die Verbraucher ordneten das Rot den Sparkassen zu.

Der BGH verwies in seinem Urteil nun zwar darauf, das Farben an sich kein Produktkennzeichen seien und wegen der dann mangelnden Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können. Ausnahmen seien aber möglich, wenn sich eine Farbe "im Verkehr" durchgesetzt habe und das Publikum darin ein Kennzeichen sehe.

Dies ist laut Urteil beim Sparkassen-Rot spätestens seit 2015, dem Löschungsantrag der Santander Bank, der Fall: Die Sparkassen-Gruppe gestalte ihre bundesweit 15.000 Filialen nahezu einheitlich mit roten Emblemen und investiere in die Werbung mit der Farbmarke etwa 130 Millionen Euro im Jahr. "Rot" werde deshalb als Produktkennzeichen der Sparkassen wahrgenommen. (AFP)

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