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Wirtschaft: Urteil des EuGH: Steuervergünstigung im Osten unzulässig

Bestimmte Steuervergünstigungen zur Investitionsförderung in den Neuen Bundesländern und West-Berlin sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als staatliche Beihilfe anzusehen und deshalb nicht mit dem gemeinsamen Markt vereinbar. Das am Dienstag vom EuGH in Luxemburg gefällte Urteil bezieht sich auf das deutsche Einkommenssteuergesetz, nach dem Gewinne beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen zu 100 Prozent abzugsfähig sind, wenn sie dem Erwerb neuer Anteile an Kapitalgesellschaften in den Neuen Bundesländern oder in West-Berlin mit mehr als 250 Arbeitnehmern dienen.

Bestimmte Steuervergünstigungen zur Investitionsförderung in den Neuen Bundesländern und West-Berlin sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als staatliche Beihilfe anzusehen und deshalb nicht mit dem gemeinsamen Markt vereinbar. Das am Dienstag vom EuGH in Luxemburg gefällte Urteil bezieht sich auf das deutsche Einkommenssteuergesetz, nach dem Gewinne beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen zu 100 Prozent abzugsfähig sind, wenn sie dem Erwerb neuer Anteile an Kapitalgesellschaften in den Neuen Bundesländern oder in West-Berlin mit mehr als 250 Arbeitnehmern dienen.

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