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Urteil: DocMorris darf Apotheke behalten

Der Versandhändler DocMorris darf weiter seine Apotheke in Saarbrücken betreiben. Das Urteil könnte wegweisende Bedeutung für ganz Deutschland haben.

Saarbrücken/Berlin - Das Landgericht Saarbrücken wies den Eilantrag einer Apothekerin gegen die Anfang Juli eröffnete DocMorris-Apotheke als unbegründet zurück. Das Landgericht entschied allerdings nur über wettbewerbsrechtliche Fragen (Az: 7 I O 77/06). Über weitere Klagen gegen die Zulassung der Filialapotheke will in den kommenden Monaten das Verwaltungsgericht Saarlouis entscheiden. Es sei in den "inhaltlich maßgeblichen Rechtsfragen in erster Linie zuständig", erklärte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

DocMorris-Chef Ralf Däinghaus begrüßte das Urteil. "Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind", erklärte er. DocMorris ist nach eigenen Angaben die größte Versandapotheke Europas. Die überwiegend deutschen Kunden können per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellen und bekommen die Arzneimittel zugeschickt. Dabei gewährt DocMorris verschiedene Rabatte. Der Versandhandel mit Arzneimitteln wurde in Deutschland Anfang 2004 zugelassen, es besteht aber weiterhin ein so genanntes Fremdbesitzverbot. Danach muss eine Apotheke vom Inhaber persönlich geführt werden. Ein angestellter Apotheker reicht nicht aus, selbst wenn er eine entsprechende Zulassung besitzt. Daher ist bislang allenfalls der Betrieb von bis zu vier regionalen Filialen möglich.

Europäische Niederlassungsfreiheit

Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) hatte DocMorris den Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken dennoch erlaubt. Sie wurde am 3. Juli eröffnet. Hecken beruft sich dabei auf die europäische Niederlassungsfreiheit. Diese Freiheit gelte auch für Unternehmen, betonte nun das Landgericht Saarbrücken. Wettbewerbsrechtlich sei die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken daher nicht zu beanstanden. Ob die Zulassung rechtmäßig sei, müssten allerdings die Verwaltungsgerichte entscheiden.

Bei einer Lockerung des Fremdbesitzverbots, die den Betrieb von Apothekenketten ermöglichen würde, fürchtet der Deutsche Apothekerverband eine Monopolisierung des Arzneimittelhandels. Nach Ansicht von Gerd Glaeske, Mitglied im Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen, stehen in Deutschland "genügend Arzneimittelgroßhändler in den Startlöchern, um Apothekenketten zu finanzieren. Zudem gebe es private Zusammenschlüsse einzelner Apotheken, sagte er der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Das könnte zu einem für Patienten positiven Preis- und Qualitätswettbewerb führen, sagte Glaeske weiter. Bislang sei die Beratungsqualität nicht optimal.

Auch die Krankenkassen erhoffen sich durch eine Lockerung des Fremdbesitzverbots ein Sparvolumen in Milliardenhöhe durch Billiganbieter und Versandhandel. Nach Überzeugung der Bündnisgrünen ist das Fremdbesitzverbot nicht mehr zu rechtfertigen. "Die Kunden haben gewonnen", erklärte Parteichef Reinhard Bütikofer. Verschiedene "Apothekerprivilegien" kosteten die Kunden jährlich bis zu zwei Milliarden Euro. (tso/AFP)

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