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Im Vorstand sitzt er nicht mehr, im Porsche schon. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Holger Härter den Finanzbedarf des Sportwagenbauers in Kreditverhandlungen 2009 um 1,4 Milliarden Euro zu niedrig beziffert hatte.

© dpa

Urteil im Porsche-Prozess: Die Rechnung für Holger Härter

Das Landgericht Stuttgart verurteilt Ex-Porsche-Finanzchef Holger Härter zu 630 000 Euro Geldstrafe wegen Kreditbetrugs im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme – weitere Klagen laufen.

In der Übernahmeschlacht um Volkswagen galt der damalige Porsche-Finanzvorstand Holger Härter eine Zeitlang als Zauberer. Niemand schien so gut wie er zu überblicken, warum ausgerechnet der kleine Sportwagenhersteller die finanzielle Kraft zur Übernahme von Europas größtem Autohersteller haben sollte. Härter jonglierte im Jahr 2008 mit milliardenschweren Finanzwetten, er trieb die VW-Aktie zeitweise auf mehr als 1000 Euro, er schien alle Risiken zu kennen – und scheiterte am Ende. Unter anderem die Finanzkrise durchkreuzte seine Pläne, VW drehte den Spieß um. Porsche ist heute eine von zwölf Marken des VW-Konzerns.

Am Dienstag präsentierte das Landgericht Stuttgart Holger Härter die juristische Rechnung für seine halsbrecherischen Finanzmanöver: Wegen Kreditbetrug wurde der 57-Jährige, der 2009 bei Porsche gefeuert wurde, zu einer Geldstrafe in Höhe von 630 000 Euro verurteilt. Härter habe bei Verhandlungen mit der französischen Bank BNP Paribas über einen 500-Millionen-Euro-Kredit im Jahr 2009 vorsätzlich falsche Angaben zur Finanzlage von Porsche gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Roderich Martis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Härter den Finanzbedarf des Unternehmens um 1,4 Milliarden Euro zu niedrig beziffert hatte. Die verhängte Geldstrafe bezeichnete der Richter im Verhältnis zum Vermögen des Managers als moderat. Härter kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. „Viele Dinge, die heute in der Urteilsbegründung genannt wurden, sind nachweisbar falsch“, sagte er.

Abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung des gescheiterten Übernahmeversuchs ohnehin noch lange nicht. Gegen Härter und einen weiteren ehemaligen Porsche-Manager hat die Staatsanwaltschaft wegen der missglückten Aufstockung der VW-Anteile noch Anklage wegen Marktmanipulation erhoben. Das Landgericht Stuttgart hat noch nicht entschieden, ob es diese Klage annimmt. Außerdem ist noch eine Reihe von Klagen großer Hedgefonds anhängig, die sich von Porsche getäuscht fühlen und Milliardenverluste aus den Jahren 2008/2009 in Rechnung stellen. Erst im April haben 25 Hedgefonds Schadenersatzansprüche von knapp 1,4 Milliarden Euro vor dem Stuttgarter Landgericht geltend gemacht. Vor dem Landgericht Braunschweig werden weitere Forderungen verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Härter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert, die bei Zahlung von einer Million Euro zu drei Jahren Bewährungsstrafe hätte ausgesetzt werden können. Das Gericht blieb hinter dem von den Strafverfolgern geforderten Strafmaß zurück (Az: 11 KLs 159 Js 77250/11). Die Verteidigung hatte in dem Prozess, der seit September vor der Wirtschaftsstrafkammer lief, auf Freispruch plädiert.

Die Ankläger warfen Härter und seinem Mitarbeiter Christian N., der ebenfalls zu einer Geldstrafe von 63 000 Euro verurteilt wurde, vor, sie hätten die BNP Paribas im Unklaren gelassen über die realen Risiken des Autokonzerns. Dabei ging es um die Frage, ob der Wert von Kauf- und Verkaufsoptionen auf Stammaktien von Volkswagen korrekt angegeben worden war. Härter hatte per E-Mail im März 2009 der Frankfurter Zweigstelle der französischen Bank einen Liquiditätsbedarf durch die VW-Kaufoptionen von 4,1 Milliarden Euro genannt, tatsächlich waren es laut Gericht aber 5,5 Milliarden Euro. Die Verteidigung hatte argumentiert, in dem Schriftwechsel sei es zu Missverständnissen gekommen, weil der Bankmitarbeiter englische Fachbegriffe falsch verwendet habe. Nach Ansicht des Gerichts wussten aber beide Beteiligten, dass es um den Liquiditätsbedarf ging. Hätten damals alle einfach über „Cash aus der Täsch“ geredet, wie es ein BNP- Mitarbeiter im Prozess nannte, sei es für alle einfacher gewesen, sagte der Richter.

Härter hätte zudem auf das Risiko aus 45 Millionen von Porsche veräußerte Verkaufsoptionen auf VW-Stammaktien hinweisen müssen. Es sei unerheblich, ob die Bank tatsächlich zu Schaden gekommen sei. Porsche bezahlte den Kredit und ist noch immer Kunde des Instituts. Entscheidend ist für das Gericht aber, dass die BNP den Kredit theoretisch hätte verweigern oder zu einem höheren Zins vergeben können, wenn die Bank Bescheid gewusst hätte. „1,4 Milliarden ist keine bloße Bagatelle“, sagte der Richter. mit rtr

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